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Anlagenbegriff des § 3 Nr. 1 EEG 2009 | Zwei BHKW mit gemeinsamem Fermenter

Zu der Frage, ob zwei BHKW, die sich einen Fermenter teilen, zwei Anlagen im Sinne des § 3 Nr. 1 EEG 2009 sind (hier: verneint. Die BHKW und der Fermenter seien gemeinsam eine einzige „Anlage“, die durch den Zubau des zweiten BHKW lediglich erweitert worden sei. Die vergütungsseitige Zusammenfassung mehrerer Anlagen nach § 19 Abs. 1 EEG 2009 komme daher nicht zur Anwendung).

Bemerkungen:

Der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss vom 10. Dezember 2013 - VIII ZR 407/12 ohne Begründung zurückgewiesen. Das Urteil des OLG Düsseldorf ist somit rechtskräftig.

Ebenso zum Anlagenbegriff des § 3 Nr. 1 EEG 2009 BGH, Urt. v. 23.10.2013 - VIII ZR 262/12.
Auszugsweise in IR (InfrastrukturRecht) 6/2013, 131-132, mit Anmerkungen von Vollprecht.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

VI-2 U (Kart) 7/12

Fundstelle

Urteil im Anhang.

Nachinstanz(en)

BGH, Beschluss v. 10.12.2013 - VIII ZR 407/12