Willkommen
Herzlich Willkommen bei der Clearingstelle EEG!
Die Clearingstelle EEG klärt Streitigkeiten und Anwendungsfragen im Bereich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) - darüber hinaus halten wir auf unseren Seiten Informationen zum aktuellen Recht der Erneuerbaren Energien und dessen Fortentwicklung bereit.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit und über die große Nachfrage nach unseren Angeboten, die uns von den Anlagenbetreiberinnen und -betreibern, Netzbetreibern, Interessenverbänden und öffentlichen Stellen erreicht. Insbesondere zum EEG 2009 erreichen uns täglich viele Anfragen und Bitten um Klärung. Bitte beachten Sie daher, dass es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens kommen kann. Seien Sie versichert, dass wir alles daran setzen, uns schnellstmöglich sowohl Ihrem Anliegen zu widmen als auch zur generellen Klärung von Anwendungsfragen und Streitigkeiten beizutragen!
Informieren Sie sich über uns, indem Sie den Menüpunkt „Die Clearingstelle“ in der linken Navigationsleiste wählen - auch unser Kontaktformular sowie die Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) stehen Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Unser Rundbrief informiert Sie über neue Entwicklungen im Recht der Erneuerbaren Energien und unsere Arbeitsergebnisse.
Umzug der Clearingstelle EEG - wir bitten um Ihr Verständnis!
Die Clearingstelle EEG zieht ab sofort sowohl virtuell als auch innerhalb des Kontorhauses Hefter in der Charlottenstraße 65, Berlin-Mitte, um. Wir bitten Sie daher um Verständnis dafür, dass unsere Internetpräsenz einschließlich der darin enthaltenen Datenbank bis etwa Anfang Februar 2010 nicht aktualisiert wird und wir im Zeitraum vom 4. Februar bis einschließlich zum 8. Februar 2010 weder telefonisch noch per elektronischer Post noch per Telefax erreichbar sein werden.
Wichtig für Sie: Unsere Kontaktdaten ändern sich nicht. Sie erreichen uns nach dem Umzug wie gewohnt.
Wir freuen uns darauf, ab etwa Mitte Februar 2010 mit einer verbesserten Internetpräsenz und in neuen Räumlichkeiten für Sie da zu sein.
Ihre Clearingstelle EEG
Stellenangebote
Die Clearingstelle EEG sucht zum 1. März 2010
eine kauffrauliche/einen kaufmännischen Geschäftsstellenmitarbeiter/in in Vollzeit
und eine/n Empfangsmitarbeiter/in in Teilzeit
und eine/n Empfangsmitarbeiter/in in Teilzeit
Eckpunkte des BMU zur künftigen Photovoltaikvergütung im EEG
Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit Vorschlägen zu Änderungen, die am EEG 2009 in Bezug auf die Vergütung für Photovoltaikanlagen vorgenommen werden sollen.
Votum 2009/27 - Inbetriebsetzung (nicht) innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Kalendermonaten
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Biogasanlage der Anlagenbetreiberin mit der vorher errichteten Biogasanlage einer weiteren Anlagenbetreiberin zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gemäß § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten (im Ergebnis unter Bezugnahme auf den konkreten Einzelfall und unter Heranziehung des Hinweises 2009/13 der Clearingstelle EEG verneint).
BioSt-NachVwV - Verwaltungsvorschrift für die Anerkennung von Zertifizierungssystemen und -stellen nach der BioSt-NachV
Verwaltungsvorschrift für die Anerkennung von Zertifizierungssystemen und Zertifizierungsstellen nach der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachVwV) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 10. Dezember 2009 in der am 18. Dezember 2009 im
Elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Fassung.
Die BioSt-NachVwV bestimmt näher, welche Voraussetzungen für die Anerkennung von Zertifizierungssystemen nach § 33 der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) sowie für die Anerkennung von Zertifizierungsstellen nach § 43 BioSt-NachV zu beachten sind.
Votum 2008/23 - Modernisierung einer Wasserkraftanlage
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Modernisierung eines Ausleitungswehres an einem Kanal im Jahre 2004 als eine Modernisierung der durch einen Anlagenbetreiber an dem gleichen Kanal betriebenen beiden Wasserkraftanlagen im Sinne des § 21 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2004 anzusehen ist (im Ergebnis unter Bezugnahme auf den konkreten Einzelfall bejaht).
Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV)
Verordnung über die Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung (Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung -
BioSt-NachV) vom 23. Juli 2009 in der am 29. Juli 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlichen Fassung.
2009/28 - Emissionsminimierungsbonus – Beginn und Dauer des Anspruchs
Posted Januar 12th, 2010 by fmwDie Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 7. Dezember 2009 ein Hinweisverfahren zu dem Thema „Emissionsminimierungsbonus – Beginn und Dauer des Anspruchs“ eingeleitet. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen läuft bis zum 5. Februar 2010.
Zu diesem Verfahren gehört folgendes Dokument:
- der Eröffnungsbeschluss vom 7. Dezember 2009 (2009-28_EroeffBeschl.pdf).
Dies ist unten als PDF-Datei zum Herunterladen bereitgestellt.
Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) - Dokumente des Rechtsetzungsverfahrens
Der Deutsche Bundestag hat der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) am 3. Juli 2009 zugestimmt. Nach Abschluss des Notifizierungsverfahrens bei der Europäischen Kommission, d.h. der Entscheidung der Kommission, dass die Verordnung mit dem Europäischen Beihilfenrecht vereinbar ist, wurde die BioSt-NachVO am 23. Juli 2009 von der Bundesregierung erlassen und am 29. Juli 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Vorschriften zur Zertifizierung (§§ 24 und 34 BioSt-NachV) treten am 1. Januar 2010, die Verordnung im übrigen tritt am 24. August 2009 in Kraft.
Den Wortlaut der im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Verordnung finden Sie auf unserer Seite zur BioSt-NachV .
2008/20 ─ Zuständigkeit und Kostentragung für Messeinrichtungen von EEG-Anlagen ohne registrierende Leistungsmessung
Die Clearingstelle EEG hat am 29. Dezember 2009 die Empfehlung zu dem Thema „Zuständigkeit und Kostentragung für Messeinrichtungen von EEG-Anlagen ohne registrierende Leistungsmessung“ beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Verlängerungsbeschluss sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.
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