Die Clearingstelle EEG sucht zum 1. März 2012
eine/n juristische/n wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in
in Teilzeit in Berlin
befristet bis Ende September 2012
Ja, voraussichtlich werden die Vergütungssätze für ab dem 1. Juli 2012 in Betrieb genommene PV-Anlagen sinken; die Absenkung der Vergütung (Degressionssatz bzw. Degression) wird nach gegenwärtiger Rechtslage voraussichtlich mindestens 12%, gegebenenfalls 15% betragen.
Der Degressionssatz der Vergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie zum 1. Juli 2012 hängt davon ab, wie viele Megawatt installierter Leistung an PV-Anlagen im Zeitraum Oktober 2011 bis April 2012 (hochgerechnet auf ein Jahr) neu installiert werden.
Die Clearingstelle EEG hat am 3. Januar 2012 ein Hinweisverfahren zu dem Thema „PV-Anlagen innerhalb eines Abstandes von 110 Metern zu Autobahnen oder Schienenwegen“ eingeleitet.
Die Clearingstelle EEG hat am 19. Dezember 2011 ein Hinweisverfahren zu dem Thema „Grundstücksbegriff gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 EEG 2009/EEG 2012“ eingeleitet.
Zu diesem Verfahren gehört das folgende Dokument:
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Die Clearingstelle EEG hat am 16. Dezember 2011 den Hinweis zum Thema „Gebäude“ und „Lärmschutzwand“ i. S. d. § 33 Absatz 1 und 3 EEG 2009/EEG 2012. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen.
Die Clearingstelle EEG hat am 15. Dezember 2011 ein Hinweisverfahren zu dem Thema „Zahlung des SDL-Bonus bei Übergangsanlagen“ eingeleitet.
Die Vergütungssätze für ab dem 1. Januar 2012 in Betrieb genommene Solarstromanlagen (hierzu gehören insbesondere PV-Anlage) sinken gegenüber den im Vorjahr geltenden Vergütungssätzen um 15 Prozent (Degression); sie betragen damit zwischen 17,94 Cent und 24,43 Cent (abhängig vom jeweils einschlägigen Vergütungstatbestand).
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Vergütungsanspruch gemäß § 7 EEG 2004 hat, wenn die Stromerzeugung nicht ausschließlich mittels Erneuerbarer Energien, sondern unter Verwendung auch fossiler Einsatzstoffe mittels eines erst nachträglich auf die Notwendigkeit fossiler Zünd- und Stützfeuerung umgerüsteten Motors erfolgt (im Ergebnis bejaht).
Leitsatz der Clearingstelle EEG:
Die Clearingstelle EEG hat am 19. Juli 2011 ein Empfehlungsverfahren zu den sog. Abschlagszahlungen eingeleitet. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen lief bis zum 31. August 2011.
Zu diesem Verfahren gehören folgende Dokumente: