Gegenwärtig erreichen uns viele Fragen zur Inbetriebnahme insbesondere von Fotovoltaikanlagen. Auf die meisten dieser Fragen finden Sie in unseren „Häufigen Fragen“ zur Inbetriebnahme die passenden Antworten, beispielsweise auf die Fragen
A. Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 11. Mai beschlossen, zu dem „Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien“ (BR-Drs. 204/12, s. Anhang) den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes anzurufen (BR-Drs. 204/12(Beschluss), s. Anhang).
Je nach Ergebnis des Vermittlungsverfahrens sowie den anschließenden Abstimmungen in Bundesrat und Bundestag kann das Gesetz (Einspruchsgesetz) noch geändert, aufgehoben oder unverändert bestätigt werden.
Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung am 10. Mai 2012 ein Hinweisverfahren zu dem Thema „BImSchG-Genehmigungsbedürftigkeit und NawaRo-Bonus sowie Emissionsminimierungsbonus ab 1. Juni 2012“ eingeleitet. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen läuft bis zum 21. Mai 2012.
Zu diesem Verfahren gehört folgendes Dokument:
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Vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) erstellte Broschüre mit Informationen im Bereich Biomasse insbesondere zu einschlägigen Regelungen des EEG 2012, des EEG 2009, des Genehmigungsrechtes sowie zu Förderprogrammen.
Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 16. Februar 2012 ein Empfehlungsverfahren zu dem Thema „Abschlagszahlungen im EEG 2012“ eingeleitet. Auf ihrer Sitzung vom 4. Mai 2012 hat die Clearingstelle EEG einen Ergänzungsbeschluss erlassen. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen zu der im Ergänzungsbeschluss genannten Verfahrensfrage läuft bis zum 29. Mai 2012.
Zu diesem Verfahren gehören folgende Dokumente:
Die Clearingstelle EEG hat am 9. Dezember 2011 die Empfehlung zu dem Thema „sog. Abschlagszahlungen“ beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen.
Zu diesem Verfahren gehören folgende Dokumente:
Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 29. September 2011 beschlossen, das Empfehlungsverfahren 2011/2 in zwei Verfahren aufzuteilen: Im Verfahren 2011/2/1 werden die Verfahrensfragen 1 und 2, im Verfahren 2011/2/2 wird die Verfahrensfrage 3 aus dem Eröffnungsbeschluss vom 11. Februar 2011 beantwortet. Die Empfehlung 2011/2/1 wurde auf derselben Sitzung vom 29. September 2011, die Empfehlung 2011/2/2 am 30. März 2012 beschlossen. Dem Teilungsbeschluss und den beiden Teilverfahren voraus gingen der Eröffnungsbeschluss sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen.
Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 12. März 2012 ein Empfehlungsverfahren zu dem Thema „Zuständigkeit für Messstellenbetrieb und Messung nach § 7 Abs. 1 EEG 2012“ eingeleitet. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen läuft bis zum 24. Mai 2012.
Zu diesem Verfahren gehört folgendes Dokument:
der Eröffnungsbeschluss vom 12. März 2012 (2012-7_EroeffBeschl.pdf).
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