Auf dieser Seite finden Sie Studien, Gutachten und Fachbeiträge zu den in der Clearingstelle EEG behandelten Themen. Die Beiträge sind chronologisch geordnet.
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Vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) erstellte Broschüre mit Informationen im Bereich Biomasse insbesondere zu einschlägigen Regelungen des EEG 2012, des EEG 2009, des Genehmigungsrechtes sowie zu Förderprogrammen.
Von der Landesanstalt für Landwirtschaft Bayern (LfL) und vom Fachverband Biogas e.V. erarbeitete Auslegungshilfe, in welcher LfL und Fachverband die in den Anlagen 1-3 der BiomasseV 2012 aufgelisteten Einsatzstoffe nach ihrem Verständnis näher beschreiben.
Der Erfahrungsbericht 2011 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG-Erfahrungsbericht (s. auch im Anhang), den die Bundesregierung gem. § 65 EEG 2009 dem Deutschen Bundestag zur Evaluierung des EEG 2009 vorlegen muss, wurde am 6. Juni 2011 im Bundeskabinett beschlossen.
Im Rahmen der Überwachung des bundesweiten Ausgleichs (§§ 35 f. EEG 2009) der nach dem EEG vergüteten Energiemengen und der dafür gezahlten Vergütungen erhebt die Bundesnetzagentur (BNetzA) jährlich EEG-Daten bei Verteilnetzbetreibern, Übertragungsnetzbetreibern und Stromlieferanten.
Im Sondergutachten "Wege zur 100 % erneuerbaren Stromversorgung" entwickelt der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) auf Grundlage acht verschiedener, vom DLR im Auftrag des SRU erstellter technisch-ökonomischer Szenarien (vorab veröffentlicht im Mai 2010 in der Stellungnahme Nr. 15 des SRU) acht Handlungsempfehlungen für die deutsche und europäische Energiepolitik zur Erreichung einer 100% erneuerbaren Stromversorgung in Deutschland.
Die Broschüre des BMU stellt anhand von Text, Graphiken und tabellarischen Übersichten die durch die PV-Novelle eingeführten neuen Vergütungssätze, -tatbestände und Degressionsmechanismen für nach dem EEG vergütungsfähige PV-Anlage vor.
Die Bundesregierung hat am 28. September 2010 ihr Energiekonzept beschlossen, welches auf Basis der politischen Ziele der Bundesregierung eine langfristige Strategie für eine künftige umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland festlegen soll. Das Energiekonzept trifft in neun Punkten,
Die Bundesregierung hat am 4. August 2010 den Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energien beschlossen. Der Nationale Aktionsplan ist die zentrale Berichtspflicht der EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien (Richtlinie 2009/28/EG). Die EU-Mitgliedstaaten müssen anhand eines vorgegebenen Musters einen Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energie mit Maßnahmen und Ausbaupfaden zur Erreichung des verbindlichen nationalen Ziels vorlegen.
Von sieben Mitgliedsinstituten (Fraunhofer IBP, Fraunhofer ISE, Fraunhofer IWES, ISFH, IZES gGmbH, ZAE Bayern und ZSW) des ForschungsVerbunds Erneuerbare Energien (FVEE) erstelltes Konzept für ein bis zum Jahr 2050 zu 100% auf erneuerbaren Energien basierendes deutsches Energieversorgungssystem.
Das im Juni 2010 veröffentliche Konzept versteht sich laut FVEE als ein Beitrag zum Energiekonzept der Bundesregierung und soll zudem Grundlage für ein anschließend zu erarbeitendes Papier des FVEE mit Empfehlungen zum 6. Energieforschungsprogramm der Bundesregierung sein.