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Clearingstelle EEG
Kontorhaus Hefter
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
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Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Ein Verfahren und damit auch eine vertragliche Beziehung mit der Clearingstelle EEG bzw. der RELAW - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien mbH kommt erst zustande, wenn alle Beteiligten – also die Parteien eines Einigungs- oder eines Votumsverfahrens – die Verfahrensübereinkunft bzw. den Antrag auf Einleitung des Votumsverfahrens unterzeichnet haben und die Clearingstelle EEG das Verfahren zur Bearbeitung angenommen hat. Die Clearingstelle EEG hat keine Möglichkeit, die eine oder andere Seite zur Durchführung eines Verfahrens zu zwingen.
Wir speichern und nutzen die von Ihnen übermittelten Daten ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und zur Vorbereitung ggf. einzuleitender Verfahren. Mit der Übermittlung der Daten über unser Kontaktformular erklären Sie sich damit einverstanden. Sie können jederzeit die Löschung oder Sperrung Ihrer Daten verlangen. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf der Seite Verfahrensordnung.
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