Die Clearingstelle EEG hat am 29. Januar 2009 ihre Empfehlung zu dem Thema „Anwendung von § 19 Abs. 1 EEG 2009 auf PV-Altanlagen“ abgegeben. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen der bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände und öffentlichen Stellen.
Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.