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Votum zur Vorhaltung von technischen Einrichtungen veröffentlicht | Änderungsantrag zum Solarpaket I | Änderung unserer Verfahrensvorschriften und unserer Entgeltordnung | Regelungen zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen festgelegt

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

VOTUM ZUR VORHALTUNG VON TECHNISCHEN EINRICHTUNGEN ZUR ABRUFUNG DER IST-EINSPEISUNG VERÖFFENTLICHT

In dem Votumsverfahren 2022/25-XII hatte die Clearingstelle u. a. zu klären, ob seitens der Netzbetreiberin ein Rückzahlungsanspruch der gezahlten Einspeisevergütung aufgrund fehlender technischer Einrichtungen zur Abrufung der Ist-Einspeisung bestand.

Das Votum der Clearingstelle EEG|KWKG können Sie in anonymisierter Form hier abrufen:
Votum 2022/25-XII - Technische Einrichtung zur Abrufung der Ist-Einspeisung.

ÄNDERUNGSANTRAG ZUM SOLARPAKET I 

Um einen Teil der im ursprünglichen Gesetzentwurf zum Solarpaket I vorgesehenen Maßnahmen noch im Jahr 2023 beschließen zu können, haben die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP am 8. Dezember 2023 eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag veröffentlicht. Somit soll ein sog. Vorläufer des Gesetzes, vom ursprünglichen Gesetzentwurf „abgekoppelt“, bereits Anfang 2024 in Kraft treten können.

Die Formulierungshilfe für den Änderungsantrag sowie die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie können Sie hier abrufen:
Solarpaket I - Rechtsetzungsverfahren.

ÄNDERUNG DER VERFAHRENSVORSCHRIFTEN UND DER ENTGELTORDNUNG DER CLEARINGSTELLE EEG|KWKG

Die Clearingstelle hat zum 8. Dezember 2023 ihre Verfahrensvorschriften (VerfO) sowie die Entgeltordnung geändert.

Die aktualisierten Verfahrensvorschriften sowie die Entgeltordnung finden Sie hier:
Verfahrensvorschriften und Entgeltordnung der Clearingstelle EEG|KWKG.

REGELUNGEN ZUR INTEGRATION STEUERBARER VERBRAUCHSEINRICHTUNGEN FESTGELEGT

Die Bundesnetzagentur hat am 27. November 2023 die Regelungen zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (z.B. Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für E-Autos) festgelegt. Diese bestehen aus einer Festlegung zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnwG sowie einer Festlegung von Netzentgelten für steuerbare Anschlüsse und Verbrauchseinrichtungen.

Die Beschlüsse der Beschlusskammern können Sie hier abrufen:
Regelungen zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen.


Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Ihre Clearingstelle EEG|KWKG