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Schiedsspruch zur Inbetriebnahme einer Solaranlage - insbesondere zur Voraussetzung der „Einspeisebereitschaft" und dem Inbetriebsetzen - veröffentlicht | Votum zur Kostentragung für Erdschlusskompensationsmaßnahme

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

SCHIEDSSPRUCH ZUR INBETRIEBNAHME EINER SOLARANLAGE - INSBESONDERE ZUR VORAUSSETZUNG DER „EINSPEISEBEREITSCHAFT" UND DEM INBETRIEBSETZEN - VERÖFFENTLICHT

In dem schiedsrichterlichen Verfahren 2020/44-I hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Solaranlage der Schiedsklägerin im August 2016 oder im März 2018 gemäß § 5 Nr. 21 EEG 2014 bzw. § 3 Nr. 30 EEG 2017 in Betrieb genommen worden war.

Den Schiedsspruch können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/schiedsrv/2020/44  herunterladen.

VOTUM ZUR KOSTENTRAGUNG EINER ERDSCHLUSSKOMPENSATIONSMAẞNAHME

Die Clearingstelle hat sich mit der Frage befasst, ob die Kosten für den Anschluss an eine in einem Umspannwerk bereits vorhandene Erdschlusskompensationsspule bzw. die Kosten für die Erweiterung derselben zu den Netzausbaukosten i.S.d. § 17 EEG 2017 oder zu den notwendigen Netzanschlusskosten i.S.d. § 16 EEG 2017 zu zählen sind.

Das Votum können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/votv/2019/31 herunterladen.


Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

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