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Schiedsspruch zu qualifiziertem Netzanschlussbegehren (IV) beschlossen - BNetzA gibt Ergebnisse der 2. Ausschreibung für Biomasseanlagen bekannt und leitet 2. gemeinsame Ausschreibung für Windenergie- und Solaranlagen ein

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

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SCHIEDSSPRUCH ZU QUALIFIZIERTEM NETZANSCHLUSSBEGEHREN (IV) BESCHLOSSEN

In dem Schiedsverfahren war zu entscheiden, ob für die Solaranlagen der Schiedsklägerinnen ein sog. qualifiziertes Netzanschlussbegehren gemäß § 66 Abs. 18 Satz 2 EEG 2012 vorlag und infolgedessen das EEG 2012 in der am 31. März 2012 geltenden Fassung mit den entsprechend höheren Vergütungssätzen anzuwenden ist.

Sie können den Schiedsspruch unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/schiedsrv/2018/21 herunterladen.

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BNETZA GIBT ERGEBNISSE DER 2. AUSSCHREIBUNGSRUNDE FÜR BIOMASSEANLAGEN BEKANNT

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 19. September 2018 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde für die Förderung von Biomasseanlagen mit dem Gebotstermin 1. September 2018 bekannt gemacht. Es wurden 79 Gebote mit einem Gebotsumfang von 76.537 Kilowatt (kW) bezuschlagt. Insgesamt gingen 85 Gebote ein. Das eingegangene Gebotsvolumen lag erneut deutlich unter dem Ausschreibungsvolumen von 225.807 Kilowatt. Der überwiegende Teil der bezuschlagten Gebote wurde für Bestandsanlagen abgegeben. Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 14,73 ct/kWh.

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/ausschreibung/4497.

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BNETZA LEITET 2. GEMEINSAME AUSSCHREIBUNGSRUNDE FÜR WINDENERGIE- UND SOLARANLAGEN EIN

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 17. September 2018 die zweite gemeinsame Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen eingeleitet. Gebotstermin ist der 1. November 2018. Das Ausschreibungsvolumen beträgt 200 MW, der Höchstwert für beide Technologien 8,75 ct/kWh.

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/ausschreibung/4476.

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Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG|KWKG

Dr. Sebastian Lovens-Cronemeyer
- Leiter der Clearingstelle EEG|KWKG -
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