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Energy Sharing - Bestandsaufnahme und Strukturierung der deutschen Debatte unter Berücksichtigung des EU-Rechts

In dem Kurzbericht Energy Sharing - Bestandsaufnahme und Strukturierung der deutschen Debatte unter Berücksichtigung des EU-Rechts werden verschiedene Umsetzungsvorschläge zum Energy Sharing und verwandte Ansätze verglichen.

Grundsätzlich würden die betrachteten Konzepte zwar Zielsetzungen verfolgen, die im Sinne der Energiewende zu begrüßen seien, da sie auf einem stärkeren EE-Ausbau, breiter Teilhabe und einer möglichen Reduktion des Netzausbaus basieren. Allerdings wurde eine Forschungslücke dahingehend festgestellt, dass bisher nicht hinreichend genug untersucht sei, inwieweit die im Kurzbericht betrachteten Konzepte tatsächlich einen Beitrag zur Erreichung der genannten Ziele leisten können. 

Vor diesem Hintergrund weisen die Autoren darauf hin, dass weiterer Untersuchungsbedarf bezüglich der Fragestellung, wie Energy Sharing im Vergleich zu anderen Politikinstrumenten in Bezug auf Kosten, Komplexität, Breitenentwicklung in der Bevölkerung und Effektivität wirkt, bestehe. 

Ferner kommt der Kurzbericht zu dem Ergebnis, dass sich aus dem derzeit geltenden EU-Recht keine Pflicht zu einer weiteren Förderung von Energy Sharing im deutschen Recht ableiten lässt. 

Energy Sharing

Energy Sharing beschreibt im deutschen Sprachgebrauch die gemeinschaftliche Stromerzeugung und -verbrauch in einem räumlichen Zusammenhang unter Nutzung des öffentlichen Stromnetzes. 

Datum
Urheberschaft

Umweltbundesamt

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Kurzbericht: Energy Sharing pdf 1 MB