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15. Fachgespräch „Das Marktintegrationsmodell“

Die Clearingstelle EEG veranstaltete ihr 15. Fachgespräch zum Thema „Das Marktintegrationsmodell“ am Mittwoch, den 4. September 2013 in der Landesvertretung Hessen in Berlin-Mitte.

Das zum 1. April 2012 in § 33 EEG 2012 aufgenommene Marktintegrationsmodell beschränkt bei PV-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 10 Kilowatt bis einschließlich 1 Megawatt die vergütungsfähige Strommenge auf 90 Prozent des erzeugten Stroms. Das Marktintegrationsmodell gilt ab dem 1. Januar 2014 für alle PV-Anlagen, für die das EEG 2012 in der seit dem 1. April 2012 geltenden Fassung gilt.

Die Regelung in §33 EEG 2012 stellt viele Anlagenbetreiberinnen und -betreiber vor die Frage, wie die verbleibenden 10 Prozent des erzeugten Solarstroms sinnvoll verwendet werden können. Hierbei sind zahlreiche Aspekte zu beachten - technische, ökonomische oder rechtliche Anforderungen sowie weitere Rahmenbedingungen.

Auf dem Fachgespräch haben sich zahlreiche Fachleute diesen und anderen Aspekten der Umsetzung des Marktintegrationsmodells gewidmet.

Neben einer ausführlichen Abschlussdiskussion hat der Ausklang der Clearingstelle EEG Raum gegeben, zu allen Fragen rund um das Marktintegrationsmodell miteinander ins Gespräch zu kommen.
 

Näheres zu der Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem Programm. Unser Newsletter – der „Rundbrief der Clearingstelle EEG“ – informiert Sie sowohl über wichtige Ergebnisse unserer Verfahren als auch über Thema, Ort und Datum des nächsten Fachgesprächs – wir freuen uns, wenn Sie ihn abonnieren!