Was ist das Empfehlungsverfahren?

Im Empfehlungsverfahren beantwortet die Clearingstelle EEG generelle Anwendungs- und Auslegungsfragen zum EEG, die eine Vielzahl von Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreibern und Netzbetreibern und in der Regel mehr als einen Energieträger betreffen.

Empfehlungsverfahren werden von der Clearingstelle EEG selbst eingeleitet. Bei der Clearingstelle EEG registrierte öffentliche Stellen, akkreditierte Verbände, Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreiber, Netzbetreiber oder interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Einleitung eines Empfehlungsverfahrens zu einer bestimmten Frage anregen. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten der Clearingstelle EEG ist es in der Regel nur dann möglich, ein Empfehlungsverfahren durchzuführen, wenn die darin zu klärende Frage eine Vielzahl von Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreibern und Netzbetreibern betrifft und von besonderer Bedeutung ist. Die Clearingstelle EEG empfiehlt Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreibern, Netzbetreibern und Bürgerinnen bzw. Bürgern, sich bei ihren jeweiligen Interessenvertretungen dafür einzusetzen, dass diese die Einleitung eines Empfehlungsverfahrens bei der Clearingstelle EEG anregen.

Die Empfehlungen der Clearingstelle EEG haben nicht die Sach- und Rechtslage in einem konkreten Einzelfall, sondern eine abstrakte Rechtsfrage zum Gegenstand. Jedoch können die im Empfehlungsverfahren abstrakt ermittelten Ergebnisse in anschließenden Einigungs- oder Votumsverfahren auf konkrete Sachverhalte angewendet und dabei auch ausdifferenziert oder weiterentwickelt werden. Die Einleitung dieser Verfahren kann über das Anfrageformular angebahnt werden.

Im Empfehlungsverfahren gibt es keine Parteien. Die Clearingstelle EEG beteiligt vielmehr die bei ihr registrierten öffentlichen Stellen sowie die bei ihr akkreditierten Verbände an der Entscheidungsfindung, um deren Fachkompetenz und Interessen zu berücksichtigen und konkrete Streitigkeiten möglichst von vornherein zu vermeiden. Die Clearingstelle EEG veröffentlicht ihre Empfehlungen uneingeschränkt.

   

Zu den bisherigen Empfehlungsverfahren.

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