Der Autor diskutiert in seinem Beitrag die zu erwartenden Anforderungen an Betreiber von Biogasanlagen durch die anstehende Novellierung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Diese seien aufgrund von teilweise erheblichen Verschärfungen der Grenzwerte für Gesamtstaub, Kohlenmonoxid, Stickstoff- und Schwefeloxide bzw. des neueingeführten Grenzwertes für Gesamtkohlenstoff (organisch) sowie die Formaldehyd-Emissionswerte in der jetztigen Fassung für Betreiber von Biogasanlagen von Bedeutung.