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Geruchsimmissionsprognose bei der Festsetzung eines Sondergebiets Biogasanlage

Leitsätze:

1. Zu Einwendungen gegen eine Geruchsimmissionsprognose hinsichtlich der Festsetzung eines Sondergebiets Biogasanlage.

2. Bei einer projektbezogenen Angebotsplanung, bei der als planungsrechtliches Ziel ein konkretes gewerbliches Vorhaben inmitten steht, begegnet es grundsätzlich keinen durchgreifenden Bedenken, bei der Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zur realitätsnahen Abschätzung der absehbar planbedingten Immissionen das konkrete Vorhaben zu Grunde zu legen (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 9.12.2014 - 3 S 1227/12 - juris).

3. Ist die Frist des § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB zur Rüge von Mängeln, die dem Plan in seiner ursprünglichen Fassung anhaften, verstrichen, können diese Mängel auch dann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn sie in einer ergänzenden Fassung fortbestehen, es sei denn, im ergänzenden Verfahren werden gerade die betreffenden Belange erstmals oder erneut abgewogen oder zum Anlass neuer Festsetzungen genommen (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.7.2014 - 3 S 2278/12 - juris).

Datum
Aktenzeichen

3 S 2094/13