Hier finden Sie eine Auswahl an Beschlüssen der Beschlusskammern 6 und 7 der Bundesnetzagentur (BNetzA), die für das Recht der erneuerbaren Energien, der Kraft-Wärme-Kopplung und für das Messwesen relevant sind.
Am 19. Dezember 2014 veröffentlichte die Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur den Beschluss BK 7-14-020 zum Festlegungsverfahren zur Neugestaltung des Grundmodells für Ausgleichsleistungen und Bilanzierungsregeln im Gassektor (GABi Gas). Der Beschluss betrifft Marktgebietsverantwortliche, Fernleitungsnetzbetreiber und Netzbetreiber.
Das Verfahren wurde am 3. April 2014 eingeleitet.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 23.
Mit ihrem Beschluss zur Bestimmung eines Verfahrens zur Zuweisung und zum Entzug von Offshore-Anschlusskapazitäten (BK6-13-001) vom 13. August 2014 regelt die Bundesnetzagentur für Offshore-Windenergieanlagen das Kapazitätszuweisungsverfahren, das Zulassungsverfahren, die Knappheitsprüfung, die Regeln zur Versteigerung sowie den Anschlusskapazitätsentzug.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 16. April 2014 in dem Verwaltungsverfahren zur Festlegung von Datenaustauschprozessen im Rahmen eines Energieinformationsnetzes (Strom) den Beschluss BK6-13-200 getroffen.
Festgelegt wird hierdurch die Datenübertragung, die nach § 12 Abs. 4 EnWG Marktteilnehmern an den Übertragungsnetzbetreiber erfolgt, damit diese ihrer Verantwortung für die Netzstabilität nachkommen können.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 7. November 2011 den Beschluss BK6-10-208 zum Anspruch auf Netzzugang sowie einen abrechnungsrelevanten Zählpunkt nach § 20 Abs. 1a und 1d EnWG mit folgendem Ergebnis gefasst:
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 20. Juni 2011 im Verfahren BK6-11-085 Festlegungen zu einer Netznutzungsabrechnung bei Unterzählern beschlossen. Es war zu klären ob der Verteilnetzbetreiber (Antragsgegnerin) rechtmäßig den Abschluss eines Netznutzungsvertrages verlangt, in dem die Netzebene 7 als für die Netzentgelte maßgebliche Anschlussebene festgehalten ist.
Die Beschlusskammer 6 eröffnete am 19. Dezember 2011 gemäß § 17 Abs. 2a EnWG ein Festlegungsverfahren zur Weiterentwicklung der Anbindungspraxis von Offshore-Windparks. Stellungnahmen konnten bis zum 31. Januar 2012 eingereicht werden.
In dem besonderen Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG wegen des Installationsortes von Messeinrichtungen hat die Beschlusskammer 6 (BK6) der Bundesnetzagentur am 19. März 2012 den Beschluss BK6-11-113 (s. Anhang) getroffen.
Die Beschlusskammern 6 und 7 der Bundesnetzagentur haben am 20. Dezember 2016 im Verfahren BK6-16-200 bzw.
Im Verfahren zur Festlegung von Bilanzkreisen für Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz hat die Bundesnetzagentur am 12. Mai 2009 den Beschluss BK6-08-226 gefasst.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat - im Vorfeld eines nach künftiger Rechtslage durchzuführenden Festlegungsverfahrens - den Diskussionsprozess BK6-15-012 zur Weiterentwicklung des Ausgleichsenergiesystems eingeleitet.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BK6) hat am 23.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BK6) hat am 28.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BK6) hat am 9. September 2010 in dem Verwaltungsverfahren wegen der Festlegung zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens den Beschluss BK6-09-034 veröffentlicht.
Am 15. Juni 2015 hat die Beschlusskammer 6 (BK6) der Bundesnetzagentur die »Festlegung zur Standardisierung vertraglicher Rahmenbedingungen für Eingriffsmöglichkeiten der Übertragungsnetzbetreiber in die Fahrweise von Erzeugungsanlagen« (Az: BK6-11-098, Beschluss im Anhang) vom 30. Oktober 2012 gemäß § 48 Abs. 1 S. 1 VwVfG aufgehoben (Az. BK6-11-098-A, Aufhebungsbeschluss im Anhang).
Festlegung von Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS) - BK6-07-002
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BK6) hat am 10.
Am 29. Januar 2015 hat die Beschlusskammer 6 (BK6) der Bundesnetzagentur im Festlegungsverfahren zur Anpassung der »Marktprozesse für Einspeisestellen (Strom)« an das EEG 2014 den Beschluss BK6-14-110 (s. Anhang) gefasst, der grundsätzlich mit Geltung ab dem 1. Oktober 2015 den Beschluss BK6-12-153 ersetzt.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat das Festlegungsverfahren BK6-13-049 gem. §27 Abs. 1 Nr. 3, 4 und
In dem besonderen Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG wegen Netzanschluss und technischer Anschlussbedingungen hat die Beschlusskammer 6 (BK6) der Bundesnetzagentur am 28. November 2012 den Beschluss BK6-12-091 (s. Anhang) getroffen.
Danach hat die Antragsgegnerin die Energie-Anschlusssäulen sowie die Stromversorgungseinheit der Antragstellerin an ihr örtliches Niederspannungsnetz anzuschließen.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BK6) hat am 11. Juli 2006 in dem Verwaltungsverfahren zur Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität den Beschluss BK6-06-009 veröffentlicht.
Im Verfahren zur Festlegung von Marktprozessen für Einspeisestellen (Strom) hat die Beschlusskammer 6 (BK6) der Bundesnetzagentur am 29. Oktober 2012 den Beschluss BK6-12-153 (s. Anhang) gefasst.
Im Besonderen Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG wegen: "Verweigerung der Anerkennung eines Summenzählers als Zählpunkt" hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 19.03.2007 den Beschluss BK6-06-071 gefasst, der auf den Internetseiten der BNetzA öffentlich gestellt wurde.