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Zur Anspruchsberechtigung der gesetzlichen Vergütung nach § 3 Abs. 1 Halbs. 2, § 4 KWKG 2000

Leitsatz:

Im Falle des § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 KWKG 2000 kann der Vertragspartner des den Strom beziehenden Energieversorgungsunternehmens von diesem die nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2, § 4 KWKG 2000 geschuldete Vergütung nicht nur dann verlangen, wenn er zugleich Betreiber der den Strom erzeugenden KWK-Anlage ist. Vielmehr kann der Vertragspartner des den Strom beziehenden Energieversorgungsunternehmens, der nicht zugleich Betreiber der den Strom erzeugenden KWK-Anlage ist, von dem Energieversorgungsunternehmen die bezeichnete Vergütung dann verlangen, wenn diese dem Betreiber der KWK-Anlage zufließt, weil der Vertragspartner sowohl hinsichtlich des Betriebs der KWK-Anlage als auch bezüglich des Stromliefervertrages für Rechnung des Anlagenbetreibers handelt (Aufgabe von Senatsurteil vom 14. Juli 2004 - VIII ZR 356/03, RdE 2004, 300 = ZNER 2004, 272, unter II 3 c aa, Leitsatz a).

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

VIII ZR 90/06

Gesetzesbezug
Vorinstanz(en)

LG Berlin

KG Berlin