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Anforderungen an die Zertifizierung nach § 41 Abs. 1 EEG 2009

Leitsatz: Die nach § 41 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 Satz 2 EEG 2009 für die Besondere Ausgleichsregelung notwendige Bescheinigung der Zertifizierungsstelle muss im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr des antragstellenden Unternehmens erstellt worden sein.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

6 A 664/13

Vorinstanz(en)

VG Frankfurt, Urt. v. 15.11.2012 - 1 K 1149/12.F