Direkt zum Inhalt

Direktvermarktung im neuen EEG - Welche Perspektiven gibt es für Windparkbetreiber?

§ 17 EEG 2009 eröffnet für Anlagenbetreiber die Möglichkeit, erzeugten EEG-Strom nicht nur einzuspeisen und damit über den Ausgleichsmechanismus der §§ 34 ff. EEG 2009 verteilen zu lassen, sondern ihn selber oder über Händler an der Strombörse EEX oder an OTC-Märkten zu verkaufen (sog. Direktvermarktung). Bei dieser Direktvermarktung kann sich das Einkommen des Anlagenbetreibers z.B. aus einer vom Netzbetreiber zu zahlenden Prämie je eingespeister kWh und dem Vermarktungserlös zusammensetzen (Prämienmodell). Mit ihrem Beitrag wollen die Autoren Windparkbetreiber in konkrete Durchführungsmöglichkeiten einer solchen prämienbasierten Direktvermarktung einführen. Hierzu erläutern sie die Grundsätze des Großhandelsgeschäftes mit elektrischer Energie über Bilanzkreise, die für den Windparkbetreiber mit der Direktvermarktung verbundenen Aufgaben (insbesondere die Erstellung einer Erzeugungsprognose) und die dabei an externe Dienstleister übertragbaren Tätigkeiten (wie Bilanzkreismanagement, Abrechnung des Bilanzausgleiches und Abwicklung der Vermarktung z.B. am Spotmarkt). Anhand der Angebote eines der großen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) geben sie zudem Beispiele dafür, wie die Windstromvermarktung in Zusammenarbeit mit oder vollständig über einen ÜNB abgewickelt werden kann (Bilanzkreismanagement und Eröffnung des Zugangs zum Großhandelsmarkt gegen Gebühr durch den ÜNB bei Vermarktung durch den Anlagenbetreiber; oder Vermarktung durch den ÜNB gegen eine feste Vergütung für die gesamte erzeugte elektrische Energie).
Datum
Autor(en)
Mathias Voigt und Silvio Pfau
Gesetzesbezug
Fundstelle
Erneuerbare Energien, 8/2008, S. 31-33.