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GNDEW - Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende

Das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) vom 22. Mai 2023 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 2 das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und durch Artikel 3 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023). Das Gesetz wurde am 26. Mai 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Ferner wurden durch das Gesetz unter anderem auch

geändert.

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Datum
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Fundstelle (Gesetzblatt)

BGBl. 2023 I Nr. 133