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Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments im Jahr 2024

Die Bundesnetzagentur hat am 14. Dezember 2023 den Höchstwert für die Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments für die Gebotstermine im Jahr 2024 nach § 85a Absatz 1 und 2 EEG 2023 beschlossen. 

Mit der Entscheidung wird der Höchstwert für Gebote bei Ausschreibungen nach dem EEG im Jahr 2024 für Solaranlagen des ersten Segments auf 7,37 Cent pro Kilowattstunde festgelegt. Mit der Festlegung soll der positive Trend hinsichtlich der deutlich überzeichneten letzten Ausschreibungsrunden aufrechterhalten werden. Zudem dient die Festlegung der Anpassung der EEG-Vergütung an die gestiegenen Gestehungskosten. Ohne diese Festlegung hätte der Höchstwert gemäß § 37b EEG 2023 5,90 Cent pro Kilowattstunde gemäß § 37b EEG 2023 betragen.

 

Datum
Aktenzeichen

4.08.01.01/1#23

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