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Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land im Jahr 2024

Die Bundesnetzagentur hat am 14. Dezember 2023 die Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Windenergie an Land für die Gebotstermine im Jahr 2024 nach § 85a Absatz 1 und 2 EEG 2023 beschlossen.

Mit der Entscheidung wird der Höchstwert für Gebote bei Ausschreibungen nach dem EEG im Jahr 2024 für Windenergie an Land auf 7,35 Cent pro Kilowattstunde festgelegt. Da bereits die jeweils ausgeschriebenen Mengen zu den Gebotsterminen im Jahr 2023 nicht durch die zugelassenen Gebote ausgeschöpft wurden, erfolgt die Festlegung, um den Wettbewerb aufrecht zu erhalten. Ohne diese Festlegung hätte der Höchstwert gemäß § 36b Abs. 1 EEG 2023 5,88 Cent pro Kilowattstunde betragen.

Datum
Aktenzeichen

4.08.01.01/1#22

Fundstelle