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Ausschreibungsbedingungen und Veröffentlichungspflichten der Sekundärregelung und der Minutenreserve

In dem Festlegungsverfahren zu den Ausschreibungsbedingungen und Veröffentlichungspflichten für die Sekundärregelung hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 13. Juni 2017 die Festlegung BK6-15-158 getroffen.
 
Im dem Festlegungsverfahren zu den Ausschreibungsbedingungen und Veröffentlichungspflichten für die Minutenreserve hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 13. Juni 2017 die Festlegung BK6-15-159 getroffen.
 
Zu beiden Beschlüssen hat die BNetzA am 23. November 2015 ein Eckpunktepapier veröffentlicht.
 
Die Beschlüsse BK6-15-158 und BK6-15-159 wurden zwischenzeitlich geändert durch die Beschlüsse BK6-18-019/020. Nach der Aufhebung der Beschlüsse BK6-18-019/020 durch das OLG Düsseldorf lebt das alte Bezuschlagungssystem der Festlegungen BK6-15-158 und BK6-15-159 wieder auf. Weitere Informationen auf der Website der BNetzA.
Datum
Aktenzeichen

BK6-15-158; BK6-15-159