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Festlegung zu Stärkung der Bilanzkreistreue; Übermittlung der Messwerte von RLM-Marktlokationen an den Übertragungsnetzbetreiber

In dem Festlegungsverfahren zur Stärkung der Bilanzkreistreue; Übermittlung der Messwerte von RLM-Marktlokationen an den Übertragungsnetzbetreiber hat die Beschlusskammer 6 am 11.12.2019 den Beschluss BK6-19-218 getroffen.

Weitere Informationen sowie Unterlagen finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur (link is external.

Datum
Aktenzeichen

BK6-19-218