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Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments im Jahr 2023

Die Bundesnetzagentur hat am 23. Januar 2023 den Höchstwert für die Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments für die Gebotstermine im Jahr 2023 nach § 85a Absatz 1 und 2 EEG 2023 festgelegt. Die Festlegung gilt damit bereits für den Gebotstermin zum 1. März 2023.

Mit der Entscheidung wird der Höchstwert für Gebote bei Ausschreibungen nach dem EEG aufgrund der zuletzt mehrfach unterzeichneten Ausschreibungsrunden für Solaranlagen des ersten Segments auf 7,37 Cent pro Kilowattstunde festgelegt. Die neue Festlegung dient zudem der Anpassung der EEG-Vergütung an die gestiegenen Gestehungskosten. Ohne diese Festlegung hätte der Höchstwert gegenüber der Vorrunde unverändert 5,90 Cent pro Kilowattstunde gemäß § 37b EEG 2023 betragen.

Datum
Aktenzeichen

4.08.01.01/1#7

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