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Beschlüsse

Hier finden Sie eine Auswahl an Beschlüssen der Beschlusskammern 6 und 7 der Bundesnetzagentur (BNetzA), die für das Recht der erneuerbaren Energien, der Kraft-Wärme-Kopplung und für das Messwesen relevant sind.

Angezeigt werden Ergebnisse 26 - 50 von 72 gesamt (Seite 2 von 3).
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-12-024
Aktenzeichen: BK6-12-024

In dem Verwaltungsverfahren wegen der Weiterentwicklung des Ausgleichsenergiepreis-Abrechnungssystems hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 25.10.2012 die Festlegung BK6-12-024 getroffen.

1.2536314

Die BNetzA hat sich gemeinsam mit dem BDEW bereits mit der Frage befasst, wie Anlagen zu behandeln sind, die am 1.

1.2533262

Die Bundesnetzagentur hat in Bezug auf Erzeugungsanlagen, die zum 1. Januar 2021 aus der EEG-Förderung fallen und mit noch förderfähigen EEG-Anlagen hinter einer gemeinsamen Messung angeschlossen sind, die Frage gestellt, wie mit dieser Konstellation im Rahmen der MPES (Marktprozesse für erzeugende Marktlokationen Strom) gesetzeskonform umgegangen werden kann.

1.2310411
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-20-059
Aktenzeichen: BK6-20-059
Gesetzesbezug: ARegV, EnWG 2011

Die Beschlusskammern 6 und 8 der Bundesnetzagentur geben Hinweise zur Herstellung der Betriebsbereitschaft und dem Beginn des bilanziellen Ausgleichs im Rahmen der BDEW-Übergangslösung (Mitteilung Az.: BK6-20-059 v. 04.02.2022).

1.228755
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)–  BK6-20-160
Aktenzeichen:  BK6-20-160

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BK6) hat am 21. Dezember 2020  in dem Festlegungsverfahren zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom den Beschluss BK6-20-160 veröffentlicht.

Der Beschluss enthält die folgenden Anlagen:

1.219567
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-21-086

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 23. September 2021 den Beschluss BK6-21-086 zur Entscheidung, ob eine Betreiberin eines Energieversorgungsnetzes nach § 20 Abs. 1d EnWG in einer Kundenanlage Zählpunkte bereitstellen muss, positiv beschieden.

1.1955129
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-18-032

Die Beschlusskammer verweist auf die Ausnahmeregelung bei der Messung und Bilanzierung der Energiemengen für volleinspeisende EE-Anlagen in der Direktvermarktung mit einer installierten Leistung von höchstens 100 Kilowatt (Beschluss vom 20.12.2018 - BK6-18-032).

1.1893269

Die Bundesnetzagentur hat am 1. Oktober 2021 ihre Festlegung zu be­son­de­ren So­lar­an­la­gen beschlossen.

Darin werden die Anforderungen an besondere Solaranlagen

1.1867212
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-20-061
Aktenzeichen: BK6-20-061
Gesetzesbezug: EEG 2021

Die Beschlusskammer gibt Hinweise zur Lieferung von Echtzeitdaten zur Wirkleistung nach 4.2 (Beschluss v. 23.03.2021 – BK6-20-061).

Vorliegend ist die aktuelle Summe der Erzeugung- oder Verbrauchswirkleistung von Erzeugungsanlagen oder Speichern, direkt gemessen am Einspeisepunkt der steuerbaren Ressource mitzuteilen. Dies entspricht dem Begriff der "Ist-Einspeisung" in § 9 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2021.

1.1863487
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-20-059
Aktenzeichen: BK6-20-059
Gesetzesbezug: EnWG 2011, ARegV

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur begrüßt die Übergangslösung zur Einführung des bilanziellen Ausgleichs von Maßnahmen nach § 13a Abs. 1 (i.V.m. § 14 Abs. 1 oder 1c) EnWG bei Anlagen mit einer Leistung von weniger als 10 MW sowie EE- und KWK-Anlagen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft

1.1861973
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-20-061
Aktenzeichen: BK6-20-061
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 23. März 2021 ihre Festlegung zur Informationsbereitstellung für Redispatch-Maßnahmen beschlossen.

1.1610116
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-20-059
Aktenzeichen: BK6-20-059
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 06. November 2020 ihre Festlegung zum bilanziellen Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen beschlossen.

1.1544558
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-20-160
Aktenzeichen: BK6-20-160
Gesetzesbezug: MsbG

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 10. Juni 2020 ein Festlegungsverfahren zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen im Strombereich eröffnet.

Ziel ist es, die Automatisierung und Digitalisierung in zahlreichen Themenfeldern der Netznutzung voranzutreiben, um die damit zusammenhängenden Arbeitsabläufe effizienter umzusetzen.  

1.1259551
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-18-040
Aktenzeichen: BK6-18-040

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 07. Februar 2019 den Beschluss BK6-18-040 zur Entscheidung, ob im betreffenden Fall eine Kundenanlage gemäß § 3 Nr. 24a EnWG vorliegt, negativ beschieden.

1.1038805
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-19-142

Die Beschlusskammer 6 (BK6) der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein Festlegungsverfahren zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen nach § 9 Absatz 8 EEG 2017 eingeleitet.

1.0998538
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-17-234
Aktenzeichen: BK6-17-234
Gesetzesbezug: EnWG 2011, Europarecht, StromNZV

Die Beschlusskammer 6 hat am 2. Mai 2019 den Antrag der regelzonenverantwortlichen deutschen Übertragungsnetzbetreiber auf Genehmigung einer von FCR-Einheiten und -Gruppen mit begrenzten Energiespeichern sicherzustellenden zwischenzeitlichen Mindestaktivierungszeit von 30 Minuten gem. Art. 6 Abs. 4 lit.

1.0988007
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– 8175-02-00-18/1
Aktenzeichen: 8175-02-00-18/1

Die Bundesnetzagentur hat am 27. November 2018 die "Festlegung des Höchstwertes für die Ausschreibungen für Windenergie an Land des Jahres 2019 nach § 85a Absatz 1 EEG 2017" beschlossen.

1.0950947
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-18-032
Aktenzeichen: BK6-18-032

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 20. Dezember 2018 ihre Festlegung zur weiteren Anpassung der elektronischen Marktkommunikation im Stromsektor an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende („Marktkommunikation 2020“ – „MaKo 2020“) getroffen.

Mit der Festlegung werden die folgenden Dokumente vorheriger Beschlüsse durch die Anlagen 1-4 dieser Festlegung ersetzt:

1.0873153
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-16-166
Aktenzeichen: BK6-16-166
Gesetzesbezug: Europarecht

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 24. April 2018 den Beschluss BK6-16-166 bzgl.

1.0870385
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK7-09-005
Aktenzeichen: BK7-09-005
Gesetzesbezug: EnWG 2005, GasNZV/GasNEV

Zur Frage, ob der Netzbetreiber die Übernahme der Netzanschlusskosten davon abhängig machen kann, dass er diese in den Ausgleich einstellen kann (hier wegen Missbrauchsgefahr verneint).

1.085928
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-11-145
Aktenzeichen: BK6-11-145
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 25. Oktober 2012 den Beschluss BK6-11-145 zur Entscheidung, ob im betreffenden Fall eine Kundenanlage gemäß § 3 Nr. 24a EnWG vorliegt, negativ beschieden.

1.0858127
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-16-279
Aktenzeichen: BK6-16-279

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 27. Juli 2017 den Beschluss BK6-16-279 zur Entscheidung, ob im betreffenden Fall eine Kundenanlage gemäß § 3 Nr. 24a EnWG vorliegt, positiv beschieden.

1.0825481
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-13-047
Aktenzeichen: BK6-13-047
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 17. März 2016 den Beschluss BK6-13-047 zur Frage, ob die Erhebung von Entgelten für Blindstrombezug im konkreten Fall untersagt ist, positiv entschieden. Entsprechend der anerkannten Regeln der Technik  (in diesem Fall der VDE-AR-N 4120 - TAB Hochspannung) sei der Antragstellerin bei Bezug von Wirkleistung der Austausch von Blindleistung in Höhe von bis zu 5 % der Anschlusswirkleistung unentgeltlich zu gestatten.

1.082505
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-17-168
Aktenzeichen: BK6-17-168
Gesetzesbezug: MsbG, EnWG 2011

Die Bundesnetzagentur hat am 20. Dezember 2017 ihre Festlegung zur Anpassung des Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrages getroffen, die im Rahmen der gesetzlichen Neuerungen durch das Inkrafttreten des MsbG notwendig waren. Die getroffenen Regelungen sind seit dem 1. April 2018 wirksam. 

Weitere Information finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.

1.0816588
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-13-042 
Aktenzeichen: BK6-13-042 

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 16. April 2015 den Beschluss BK6-13-042 bzgl. Netznutzungs- und Lieferantenrahmenverträgen im Stromsektor festgelegt. Der Beschluss regelt die Verträge von Elektrizitätsversorgungsunternehmen mit Letztverbrauchern und Lieferanten. 

Der Beschluss wurde am 20. Dezember 2017 durch den Beschluss BK6-17-168 und zuletzt am 21. Dezember 2020 durch den Beschluss BK6-20-160 geändert.

1.0725578
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