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Votum 2013/30 - Gebäude-PV - vorrangiger Nutzungszweck bei „Pflanzencarports"

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Vergütung gemäß §§ 16 Abs. 1, 33 EEG 2009 (für sog. Gebäude- oder Aufdachanlagen) hat für Strom, der in PV-Anlagen auf sog. „Pflanzencarports“ erzeugt werden soll (im Ergebnis verneint).

Die unter zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2013/30

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Votum 2013/30 pdf 122 kB