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FGW-Richtlinie Teil 6 - Bestimmung von Windpotenzial und Energieerträgen

Die Technischen Richtlinien (TR) der Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien e. V. (FGW-Richtlinien) haben das Ziel, Messverfahren festzulegen, mit denen verlässliche und vergleichbare Daten über Windenergieanlagen nach dem neuesten Stand der Technik ermittelt werden können. Hiermit sollen einheitliche Messgrundlagen für die Bereiche Genehmigungsfragen, Netzanschlussmöglichkeiten und Ertragsberechnungen geliefert werden. Die TR gliedern sich in neun Teile.

Die TR Teil 6 - Bestimmung von Windpotenzial und Energieerträgen - beschreibt Verfahren zur Bestimmung des Windpotenzials und der Energieerträge an den Standorten der Windenergieanlagen. Insbesondere der am 21. September 2016 beschlossene Anhang C - Bestimmung der Standortgüte zur Inbetriebnahme gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) - hat vor dem Hintergrund des Inkrafttretens des EEG 2017 am 1. Januar 2017 Bedeutung. Inhalt ist die Beschreibung des Prüfverfahrens, um die Standortgüte (im EEG 2017 auch "Gütefaktor" genannt) auf Basis der berechneten Energieerträge zu ermitteln.

Die TR Teil 6 gliedert sich in drei Abschnitte und enthält vier Anhänge.

Inhalt:

1 Allgemeines

2 Bestimmung von Windpotenzial und Energieertragsberechnung
2.1 Standortbesichtigung
2.2 Anforderungen an Winddaten, die am Standort gemessen werden
2.3 Anforderungen an Verfahren zur Langzeiteinordnung
2.4 Modellierung der Windverhältnisse
2.5 Modellierung Parkwirkungsgrad
2.6 Energieertragberechnung
2.7 Unsicherheitsanalyse

3 Format der Berichte

Anhang A:  60%-Referenzertrag-Nachweis gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2009)
Anhang B:  Dokumentation von Windmessungen
Anhang C:  Bestimmung der Standortgüte zur Inbetriebnahme gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017)
Anhang D:  Langzeitkorrektur (informativ)

Datum
Fundstelle