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Ergebnisse der 1. Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 18. September 2017 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde für die Förderung von Biomasseanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. September 2017.

Es wurden 24 Gebote mit einem Gebotsumfang von 27.551 Kilowatt (kW) bezuschlagt. Insgesamt waren 33 Gebote für Projekte mit einem Volumen von 40.912 kW für diese Ausschreibungsrunde eingegangen. Damit war das Ausschreibungsvolumen von 122.446 kW deutlich unterzeichnet. 9 Gebote mussten ausgeschlossen werden, da sie die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllten oder Angaben der Bieter in den Formularen fehlten.

Eine Besonderheit des Ausschreibungsverfahrens für Biomasseanlagen war, dass auch bereits in Betrieb genommene Anlagen an der Ausschreibung teilnehmen konnten, wenn ihre restliche Förderdauer nach dem EEG weniger als acht Jahre beträgt. Von den bezuschlagten Geboten entfielen 20 auf Bestandsanlagen und 4 auf Neuanlagen.

Die Zuschläge wurden für kleine Biomasseanlagen bis 150 kW im Einheitspreisverfahren (»uniform price«), für größere im Gebotspreisverfahren (»pay as bid«) ermittelt. Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 14,30 ct/kWh. Für Neuanlagen ergibt sich ein mittlerer Zuschlagswert von 14,81 ct/kWh. Bestandsanlagen haben im Mittel einen Zuschlagswert von 14,16 ct/kWh erhalten. Die Zuschläge entfielen nicht nur auf juristische Personen.

Die nächste Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen findet im September 2018 statt. Das in dieser Runde nicht genutzte Ausschreibungsvolumen wird auf das Volumen im nächsten Jahr aufgeschlagen.

Weitere Informationen über die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde finden Sie auf den Internetseiten der BNetzA (link is external).

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