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Einleitung der 2. Ausschreibungsrunde für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 8. Juni 2015 die zweite Ausschreibungsrunde für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen eingeleitet.

Gebotstermin ist der 1. August 2015. Die Gebote müssen innerhalb der Frist am Bonner Standort der BNetzA eingegangen sein. Aufgrund der allgemeinen Fristenregelung verschiebt sich ein Fristende, das auf einen Sonnabend fällt, auf den darauf folgenden Werktag. Abgabefrist ist somit für diesen Gebotstermin Montag, der 3. August 2015 (24:00 Uhr).

Zu diesem Gebotstermin werden die Zuschlagswerte erstmalig im sog. Einheitspreisverfahren ("uniform-pricing") ermittelt. Entscheidend für die Ermittlung des Zuschlagswerts sämtlicher Gebote ist danach der Gebotswert des für diesen Gebotstermin letzten bezuschlagten Gebots. Der Zuschlagswert kann somit erst bestimmt werden, wenn das Gebotsverfahren abgeschlossen wurde. Dies ist entweder dann der Fall, wenn für eine ausreichende Gebotsmenge Zweitsicherheiten gestellt wurden oder wenn ein gegebenenfalls erforderliches Nachrückverfahren durchgeführt wurde. Der Höchstwert i.S.v. § 8 Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) beträgt für diesen Gebotstermin 11,18 Cent pro Kilowattstunde. Der Höchstwert ist der Wert, der maximal geboten werden darf. Überschreitet der im Gebot angegebene Gebotswert den Höchstwert, wird das Gebot vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.

Weitere Informationen sowie die i.S.d. § 34 Abs. 1 FFAV zwingend zu beachtenden Formatvorgaben sind auf der Internetseite der BNetzA abrufbar. Gebote, die nicht diesen Formatvorgaben entsprechen, werden vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.

Zu den Ergebnissen der zweiten Ausschreibungsrunde.

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