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Einleitung der 1. Ausschreibungsrunde für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 24. Februar 2015 die erste Ausschreibung zur Ermittlung der finanziellen Förderung von Fotovoltaik-Freiflächenanlagen bekannt gegeben. Der Gebotstermin für diese Ausschreibung ist der 15. April 2015. Bis zu diesem Zeitpunkt können Gebote bei der BNetzA abgegeben werden. Das Ausschreibungsvolumen beträgt 150 MW, der Höchstwert liegt bei 11,29 Cent pro Kilowattstunde.

Die Ausschreibung der Förderung von Fotovoltaik-Freiflächenanlagen soll in drei jährlichen Runden stattfinden. Jede Gebotsrunde wird ca. acht Wochen vor dem Gebotstermin auf den Internetseiten der BNetzA bekannt gegeben.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Ausschreibungen zur Ermittlung der finanziellen Förderung von Fotovoltaik-Freiflächenanlagen sind § 55 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 (EEG 2014) und die aufgrund von § 88 EEG 2014 erlassene Freiflächenanlagenausschreibungsverordnung (FFAV).

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