Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 24. Februar 2015 die erste Ausschreibung zur Ermittlung der finanziellen Förderung von Fotovoltaik-Freiflächenanlagen bekannt gegeben. Der Gebotstermin für diese Ausschreibung ist der 15. April 2015. Bis zu diesem Zeitpunkt können Gebote bei der BNetzA abgegeben werden. Das Ausschreibungsvolumen beträgt 150 MW, der Höchstwert liegt bei 11,29 Cent pro Kilowattstunde.
Die Ausschreibung der Förderung von Fotovoltaik-Freiflächenanlagen soll in drei jährlichen Runden stattfinden. Jede Gebotsrunde wird ca. acht Wochen vor dem Gebotstermin auf den Internetseiten der BNetzA bekannt gegeben.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Ausschreibungen zur Ermittlung der finanziellen Förderung von Fotovoltaik-Freiflächenanlagen sind § 55 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 (EEG 2014) und die aufgrund von § 88 EEG 2014 erlassene Freiflächenanlagenausschreibungsverordnung (FFAV).
Nachfolgend gelangen Sie
- zu den zwingend einzuhaltenden Formatvorgaben für die Ausschreibungsverfahren auf den Internetseiten der BNetzA,
- zur Freiflächenausschreibungsverordnung vom 6. Februar 2015 (FFAV),
- zur Freiflächenausschreibungsgebührenverordnung vom 6. Februar 2015 (FFAGebV).
- zu der Bekanntgabe der Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde.