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Schiedsspruch 2015/29 - Inbetriebnahme von PV-Anlagen unter dem EEG 2009 - Nachweisfragen

Im vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, zu welchem Zeitpunkt die Module der Schiedsklägerin im Sinne von § 3 Nr. 5 EEG 2009 in Betrieb genommen worden sind. Klärungsbedürftig waren insbesondere die durch Zeugenvernehmung zu klärenden tatsächlichen Umstände der umstrittenen Inbetriebnahme.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Schiedsspruchs wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2015/29

Gesetzesbezug