Sehr geehrte Damen und Herren,
die Clearingstelle EEG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
EMPFEHLUNG ZU ANWENDUNGSFRAGEN DES MSBG für EEG-ANLAGEN BESCHLOSSEN
Die Clearingstelle EEG hat am 9. Mai 2017 die Empfehlung 2016/26 beschlossen und darin einige Anwendungsfragen des MsbG für EEG-Anlagen geklärt - insbesondere
- wer nach Inkrafttreten des MsbG zuständig für den Messstellenbetrieb von EEG-Anlagen ist, wenn vor dem Inkrafttreten des MsbG der vollständige Messstellenbetrieb vom Anlagenbetreiber bzw. einem Dritten durchgeführt wurde,
- was dabei die formalen (u.a. hinsichtlich der Vertragsanpassung) Anforderungen für die Durchführung des Messstellenbetriebs nach Maßgabe des MsbG sind,
- was die materiellen (u.a. hinsichtlich der Datenübermittlungspflichten sowie der Plausibilisierung und Ersatzwertbildung) Anforderungen für die Durchführung des Messstellenbetriebs nach Maßgabe des MsbG sind,
- was gilt, wenn ein Anlagenbetreiber oder Dritter bis zum Inkrafttreten des MsbG lediglich die Messung (nicht aber den gesamten Messstellenbetrieb) für seine EEG-Anlage durchgeführt hat.
Sie können die Empfehlung unter
https://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/2016/26
nachlesen.
Bitte beachten Sie, dass die im Eröffnungsbeschluss der Empfehlung 2016/26 genannte vierte Verfahrensfrage zur etwaigen Einbaupflicht von intelligenten Messystemen, solange die Steuerung der EEG-Anlage noch nicht rechtskonform über das intelligente Messsystem erfolgen kann, aus diesem Verfahren abgetrennt wurde und nunmehr unter dem Aktenzeichen 2017/27 weitergeführt wird. Nähere Informationen dazu finden Sie unter
https://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/2017/27.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
SCHIEDSSPRUCH ZUR PV-AUSTAUSCHREGELUNG VERÖFFENTLICHT
In dem schiedsrichterlichen Verfahren war zu klären, ob die (neue) Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf das vergütungserhaltende Ersetzen von bereits demontierten und verschrotteten PV-Modulen hatte.
Sie können den anonymisierten Schiedsspruch unter
https://www.clearingstelle-eeg.de/schiedsrv/2017/5 herunterladen.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
BUNDESKABINETT VERABSCHIEDET GEMAV UND KWKAUSV
Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf einer Mantelverordnung zur Einführung von gemeinsamen Ausschreibungen von Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen (GemAV) sowie zur Einführung von Ausschreibungen für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme (KWKAusV) verabschiedet.
Weitere Informationen erhalten Sie unter
https://www.clearingstelle-eeg.de/gemav/material.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG bedarf es hierzu nicht.
Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!
Für die Clearingstelle EEG
Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
***********************************
Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
https://www.clearingstelle-eeg.de
RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien (Trägerin)
GF: Agnès Reinsberg | AG Charlottenburg HRB 107788 B | USt-IdNr. DE 255468643
Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.