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Wechsel der Geschäftsführung der Relaw GmbH - Empfehlungsverfahren zu AnlRegV und EEG 2014 eingeleitet - Schiedsspruch zur ortsfesten IBN von Gebäude-PV-Anlage beschlossen - Änderungsgesetz zum EEG 2017 und KWKG 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

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WECHSEL DER GESCHÄFTSFÜHRUNG DER RELAW GMBH

Ein Vermerk in eigener Sache: Die Geschäftsführung der RELAW GmbH - Trägergesellschaft der Clearingstelle EEG - hat zum 1. Januar 2017 gewechselt. Frau Diplom-Kauffrau Agnès Reinsberg hat die Geschäftsführung von Frau Christine Kruczynski übernommen. Wir danken Frau Kruczynski für Ihre Arbeit und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Frau Reinsberg.

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EMPFEHLUNGSVERFAHREN ZU VORAUSSETZUNGEN UND RECHTSFOLGEN NACH ANLREGV UND EEG 2014 EINGELEITET

Die Clearingstelle EEG hat am 20. Dezember 2016 das Empfehlungsverfahren 2016/32 eingeleitet, welches sich mit den Voraussetzungen und Folgen von Verstößen gegen die Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) befasst. Mit diesem Verfahren widmet sich die Clearingstelle EEG insbesondere Fragen zu § 25 EEG 2014 und der AnlRegV. Die bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen haben bis zum 31. Januar 2017 Gelegenheit zur Stellungnahme.

Den Eröffnungsbeschluss mit den Verfahrensfragen können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/2016/32 abrufen.

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SCHIEDSSPRUCH ZUR ORTSFESTEN INBETRIEBNAHME EINER GEBÄUDE-PV-ANLAGE BESCHLOSSEN

Die Clearingstelle EEG hat einen Schiedsspruch veröffentlicht, in dem sich zum ersten Mal in ihrer Spruchpraxis das BGH-Urteil vom 4. November 2015 zum Anlagenbegriff und zur Inbetriebnahme von PV-Anlagen ausgewirkt hat. Sie können den Schiedsspruch unter https://www.clearingstelle-eeg.de/schiedsrv/2016/27 herunterladen.

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ÄNDERUNGSGESETZ ZUM EEG 2017 UND KWKG 2016 IM BUNDESGESETZBLATT VERKÜNDET

Am 28. Dezember 2016 wurde das Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung vom 22. Dezember 2016 (BGBl. I 2016, S. 3106) im Bundesgesetzblatt verkündet. Artikel 1 und 2 ändern das KWKG 2016 und das EEG 2017. Die Änderungen sind zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten.

Weitere Informationen können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg.de/eeg2017 und https://www.clearingstelle-eeg.de/kwkg2016 abrufen.

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Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
https://www.clearingstelle-eeg.de

RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien (Trägerin)
GF: Agnès Reinsberg | AG Charlottenburg HRB 107788 B | USt-IdNr. DE 255468643

Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.