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Zur Inbetriebnahme einer Fotovoltaikinstallation ohne Wechselrichter

Sachverhalt: Die Klägerin betreibt eine unter Geltung des EEG 2012 (bis 04/2012 - ältere Fassung) installierte Fotovoltaikanlage. Vor dem Stichtag des 1. April 2012 erfolgten Spannungs- bzw. Strom-Messungen mittels eines Digitalmultimeters. Es erfolgte kein Glühlampentest. Die Wechselrichter wurden nach dem Stichtag des 1. April 2012 installiert. Streitig ist, ob die Voraussetzungen für die Inbetriebnahme vor dem Stichtag des 1. April 2012 erfüllt wurden, insbesondere ob die Inbetriebsetzung der Anlage auch ohne feste Verbindung mit Wechselrichtern dem Inbetriebnahmebgriff des EEG 2012 ältere Fassung genügt und ob eine Strom-Messung mittels eines Digitalmultimeters als Nachweis der Stromerzeugung ausreichend ist.

Ergebnis: Verneint.

Begründung: Für eine technische Betriebsbereitschaft (und damit für die Inbetriebnahme) sei es notwendig, dass alle Zubehörteile betriebsbereit sind. Dazu gehöre auch der Wechselrichter, zumal dieser nicht nur als Stromwandler essenziell, sondern auch eine zentrale Steuereinheit der Fotovoltaikanlage sei. Darüber hinaus sei für eine Inbetriebnahme eine Spannungsmessung mittels eines Digitalmultimeters nicht ausreichend, da der hierbei verbrauchte Strom minimal und kaum messbar sei, sodass der Nachweis einer Stromerzeugung nicht gegeben sei.

Bemerkungen

Das Gericht nimmt in seinem Urteil Bezug auf die Auffassungen der Clearingstelle EEG zur Inbetriebnahme, insbesondere auf den Hinweis 2010/1.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

16 O 275/13

Fundstelle

Urteil im Anhang