Direkt zum Inhalt

Zum Anspruch auf Rückzahlung von Einspeisevergütungen bei verspäteter Meldung der Solaranlage im PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur

Zu der Frage, ob der Netzbetreiber einen Anspruch auf Rückforderung überzahlter Einspeisevergütung für den Zeitraum zwischen Inbetriebnahme und Meldung der Solaranlage im PV-Meldeportal bei der Bundesnetzagentur hat (hier: bejaht. Die verspätete Meldung der Anlage bei der Bundesnetzagentur führe zur Sanktionierung mittels Reduzierung der Vergütung für den Zeitraum der Inbetriebnahme (31. März 2012) bis zum Inkrafttreten des EEG 2014 (31. Juli 2014) auf den jeweiligen Marktpreis und für den Zeitraum ab Inkrafttreten des EEG 2014 (1. August 2014) bis zum Vortag der Meldung der Anlage bei der Bundesnetzagentur (19. April 2015) auf Null.)

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

3 O 189/16

Fundstelle

Urteil im Anhang