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BGH: Kein Anspruch auf Formaldehydbonus gem. § 27 Abs. 5 EEG 2009 bei BImSchG-Genehmigungsbedürftigkeit nach Inbetriebnahme

Leitsatz des Gerichts:

Ein Anspruch auf den in § 27 Abs. 5 EEG 2009 geregelten Formaldehydbonus für den in einer Biomasseanlage aus Biogas erzeugten Strom entsteht nur, wenn die Anlage bereits bei ihrer Inbetriebnahme immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig ist. Eine erst nachträglich eintretende Genehmigungsbedürftigkeit bringt den Bonusanspruch nicht zur Entstehung.

Bemerkungen

Ebenso

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

VIII ZR 255/14

Fundstelle

Urteil im Anhang.