Direkt zum Inhalt

BMWi: Eckpunkte zur regionalen Grünstromkennzeichnung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 11. März 2016 ein Eckpunktepapier zur regionalen Grünstromkennzeichnung veröffentlicht (s. Anhang).

Durch das in den Eckpunkten vorgestellte Modell soll eine regionale Grünstromkennzeichnung ermöglicht und bestehende Möglichkeiten zur Stromkennzeichnung erweitert werden. Die Eckpunkte beinhalten folgende Leitgedanken:

  • Einfügung in das energiewirtschaftliche System
    • Ziel ist eine größere Akzeptanz der Menschen und mehr Schub für den Ausbau der erneuerbaren Energien.
    • Das System soll keine Anreize setzen, die die wettbewerbliche Preisbildung am Strommarkt einschränken.
  • keine Erhöhung der EEG-Umlage
    • Es wird kein neues Vermarktungssystem eingeführt.
    • Die EEG-Umlage wird durch die Erweiterung der Stromkennzeichnung nicht zusätzlich belastet; die Änderungen sind demnach kostenneutral.
  • einfaches System zur Kennzeichnung
    • Der Aufwand für Wirtschaft und Verwaltung soll möglichst gering sein, daher findet Orientierung an Postleitzahlgebieten zur Festlegung einer Region statt.
    • Es soll kein neues Vermarktungssystem geschaffen werden, sondern die Möglichkeiten der Stromkennzeichnung werden lediglich erweitert.
  • Glaubwürdigkeit der Kennzeichnung
    • Gegenüber dem Stromkunden darf nicht mehr regionaler Grünstrom ausgewiesen werden als tatsächlich erzeugt wurde.
    • Regionalnachweise werden über das Herkunfts­nachweisregister beim Umweltbundesamt ausgestellt und verwaltet.
    • Regionaler Strom, der durch das EEG gefördert und damit über die EEG-Umlage finanziert wird, darf zudem nur als geförderter Strom gekennzeichnet werden.
       

Die Möglichkeit zur regionalen Grünstromkennzeichnung soll Bestandteil der EEG-Novelle 2016 sein.

Datum
Urheberschaft

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Gesetzesbezug
Fundstelle