Verordnung über Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (Herkunftsnachweisverordnung – HkNV) vom 28. November 2011 (BGBl. I S. 2447 vom 8. Dezember 2011), zwischenzeitlich Herkunfts- und Regionalnachweisverordnung (HkRNV), mittlerweile aufgehoben und aufgegangen in der Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV).
Die HkNV
- ist in Kraft getreten am 9. Dezember 2011,
- wurde geändert und umbenannt in Herkunfts- und Regionalnachweisverordnung (HkRNV) durch Artikel 12 des Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258) und
- wurde aufgehoben durch Artikel 18 des Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung vom 22. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3106).
Nachfolgend gelangen Sie zu
- der Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV), in der die HkRNV aufgegangen ist,
- der Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (HkRNDV), die Weiteres zum Verfahren und den technischen Einzelheiten der Ausstellung, Anerkennung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen regelt,
- der Herkunfts- und Regionalnachweis-Gebührenverordnung - HkRNGebV (vormals HkNGebV), die die Gebühren zur Teilnahme am Register regelt.