Die Clearingstelle hat am 27. September 2018 die Empfehlung zu dem Thema »Anlagenzusammenfassung gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EEG 2017« beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände.
Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Datei) bereitgestellten Dokumente.