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Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (Änderung EEG 2017 und KWKG 2016)

Das Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien vom 13. Oktober 2016 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 1 das Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 21. Juli 2014 (EEG 2014), welches als EEG 2017 am 1. Januar 2017 in Kraft trat (Urfassung).

Artikel 2 erlässt zudem das neue Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergie-auf-See-Gesetz – WindSeeG).

Artikel 25 Absatz 2 regelt das zeitgleiche Außerkrafttreten der Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) sowie der Seeanlagenverordnung (SeeAnlV).

Das EEG 2017 wurde insbesondere hinsichtlich der EEG-Umlage bei Eigenversorgungen und Verweisungsfehlern überarbeitet (Gesetzgebungsmaterialien der ersten Änderung des EEG 2017).

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Datum
Letzte Änderung/Fassung vom
Urheber
Fundstelle (Gesetzblatt)

BGBl. I 2016 S. 2258

Fundstelle (online)