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Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien (Änderung EEG 2012) - Rechtsetzungsverfahren

A. Gesetz

Das „Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien“ (sog. PV-Novelle des EEG 2012) vom 17. August 2012 ist am 23. August 2012 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft getreten (Ausnahmen: §§ 27 a, b und § 37 Abs. 3, 4 EEG 2012 sind bereits rückwirkend zum 1. Januar in Kraft getreten).

B. Geänderter Gesetzesbeschluss (Annahme des Vermittlungsvorschlages)

Das Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien ist mit den vom Vermittlungsausschuss vorgeschlagenen Änderungen zustande gekommen. Denn der Bundestag hat am 28. Juni 2012 die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses angenommen (Beschluss, BR-Drs. 378/12, s. Anhang) und der Bundesrat hat am 29. Juni 2012 beschlossen, keinen Einspruch gegen den Beschluss des Bundestages einzulegen (BR-Drs. 378/12(Beschluss), s. Anhang).

C. Vermittlungsverfahren

Der Vermittlungsausschuss hatte in seiner Sitzung vom 27. Juni 2012 einen Einigungsvorschlag (Beschlussempfehlung, Ausschuss-Drs. 17/10103, s. Anhang) für das „Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien“ gefunden, in dem er einige Änderungen des vom Bundestag beschlossenen Gesetzes (BR-Drs. 204/12, im Anhang; vgl. auch unten unter E.) vorschlägt.

D. Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat

Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung vom 11. Mai 2012 beschlossen, zu dem „Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien“ (BR-Drs. 204/12, s. Anhang) den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes anzurufen (BR-Drs. 204/12(Beschluss), s. Anhang).

E. Gesetzesbeschluss des Bundestages

Am 29. März 2012 hatte der Bundestag in 2. und 3. Lesung den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien“ (BT-Drs. 17/8877, s. Anhang) in der durch den Bericht und die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses (BT-Drs. 17/9152, s. Anhang) geänderten Fassung angenommen (BR-Drs. 204/12, s. Anhang).

F. Bericht und Beschlussempfehlung des Umweltausschusses

Am 28. März 2012 hatte der Umweltausschuss des Bundestages zu dem „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien“ (BT-Drs. 17/8877, s. Anhang) einen Bericht und eine Beschlussempfehlung an den Bundestag abgegeben (BT-Drs. 17/9152, s. Anhang). Darin empfahl der Umweltausschuss dem Bundestag die Annahme des Gesetzentwurfes unter Vornahme einiger Änderungen.

G. Anhörung im Umweltausschuss

Am 21. März 2012 fand eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf (BT-Drs. 17/8877, s. Anhang) im Umweltausschuss des Bundestages statt. Laut Pressmitteilung des Bundestages wurden in der Anhörung u.a. die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen zur Degression, zum Marktintegrationsmodell und zu den Verordnungsermächtigungen diskutiert.

H. Erste Lesung im Bundestag

Der Bundestag hatte am 9. März 2012 den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien“ (BT-Drs. 17/8877, s. Anhang) in 1. Lesung diskutiert. Informationen zum Verlauf der ersten Sitzung können Sie dem Plenarprotokoll zur Sitzung entnehmen.

I. Gesetzentwurf

Am 6. März 2012 hatten die Regierungsfraktionen CDU/CSU und FDP den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien“ (BT-Drs. 17/8877, s. Anhang) beschlossen.

J. Kabinettsbeschluss der Bundesregierung

Die Bundesregierung hatte am 29. Februar 2012 eine vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erarbeitete Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Änderung des EEG 2012 weitgehend unverändert beschlossen.

Bemerkungen

Seite zuletzt aktualisiert am 03.09.2012.

erster Entwurf vom
letzter Entwurf vom
Initiator
CDU
CSU
FDP
Fundstelle (Regierungsentwurf)

-

Fundstelle (Parlamentsdrucksachen)

BT-Drs. 17/8877; BT-Drs. 17/9152; BR-Drs. 204/12; BR-Drs. 204/1/12; BR-Drs. 204/12(Beschluss); Ausschuss-Drs. 17/10103

Fundstelle (online)