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Festlegung zur Anpassung der Standardverträge an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende - BK6-17-042

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 23. August 2017 die Festlegung BK6-17-042 zur Anpassung der Standardverträge an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende beschlossen. Die festgelegten Verfügungen werden überwiegend zum 1. Oktober 2017 wirksam.

Das Festlegungsverfahren mit dem Ziel der Anpassung der bisher mit den Beschlüssen BK6-13-042, BK6-09-034 und BK7-09-001 festgelegten Standardverträge an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen wurde am 1. März 2017 eröffnet. Diese Notwendigkeit ergab sich aus dem im Zuge des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende in Kraft getretenen Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) und den damit einhergehenden Veränderungen bei den Anforderungen an den Messtellenbetrieb.

Die Festlegung beinhaltet vor allem die folgenden Punkte:

  • Änderung des Messstellenrahmenvertrags Strom (Änderung der Anlage 3 der Festlegung BK6-09-034) zum Messstellenbetreiberrahmenvertrag,
     
  • Verpflichtung der Vertragspartner, neu abzuschließende Messstellenbetreiberrahmenverträge wörtlich entsprechend des neuen Messstellenbetreiberrahmenvertrags abzuschließen und bestehende Messstellenrahmenverträge entsprechend anzupassen,
     
  • Aufhebung des bisher festgelegten Messrahmenvertrags (Anlage 4 der Festlegung BK6-09-034) und Verpflichtung zur unverzüglichen Aufhebung von bestehenden Verträgen, sofern das Rechtsverhältnis ausschließlich durch den aufgehobenen Messrahmenvertrag ausgestaltet wurde,
     
  • Verpflichtung von Netzbetreibern zur Veröffentlichung des Messstellenbetreiberrahmenvertrags auf ihren Internetseiten sowie zur Ermöglichung eines Vertragsabschlusses mit Messstellenbetreibern in Textform.
 

Weitere Informationen sowie Unterlagen finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur (link is external).

 

Datum
Aktenzeichen

BK6-17-042

Fundstelle