Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BK6) hat am 9. September 2010 in dem Verwaltungsverfahren wegen der Festlegung zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens den Beschluss BK6-09-034 veröffentlicht.
Die Festlegung regelt die Abwicklung und den Wechsel von Messstellenbetrieb und Messdienstleistung. Hierzu gehören:
- Wechselprozesse im Messwesen - WiM (Anlage 1) - zuletzt geändert durch Festlegung BK6-22-128 vom 21. November 2022
- die Änderung der Festlegung BK6-06-009 - GPKE (Anlage 2)
- ein Messstellenrahmenvertrag (Anlage 3) - geändert durch Festlegung BK6-17-042 vom 23. August 2017
- und ein Messrahmenvertrag (Anlage 4) - aufgehoben durch Festlegung BK6-17-042 vom 23. August 2017.
Insgesamt wurden der Beschluss BK6-09-034 bzw. seine Anlagen geändert durch die Beschlüsse BK6-11-150; BK6-16-200; BK6-17-042; BK6-18-032; BK6-19-218; BK6-20-160 und BK6-22-128.
Weitere Informationen sowie Unterlagen finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur (link is external).