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Haben witterungsbedingte Bauverzögerungen bei der Anlagenerrichtung (z.B. aufgrund strengen Frostes) Einfluss auf die Bestimmung der Vergütung?

Nein.

Eine Härtefallregelung aufgrund von witterungsbedingten Bauverzögerungen sieht das EEG nicht vor. Ausschlaggebend für die Bestimmung des Vergütungssatzes und der anzuwendenden Vergütungsdegression ist der Inbetriebnahmezeitpunkt.

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