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Ist das Umweltgutachten über die "Wärmenutzung" für den KWK-Bonus des EEG 2009 jährlich oder einmalig zu erbringen?

Um die Zahlung des KWK-Bonus des EEG 2009 verlangen zu können, müssen Anlagenbetreiber/-innen sowohl einen Nachweis über den KWK-Stromanteil vorlegen (Anlage 3 Nr. II.1 EEG 2009, per jährlichem Umweltgutachten oder per Herstellerunterlagen) als auch ein Umweltgutachten, welches bescheinigt, dass eine "Wärmenutzung" im Sinne der Anlage 3 Nr. I.2 oder I.3 EEG 2009 vorliegt (Anlage 3 Nr. II.2 EEG 2009). Ob das Umweltgutachten zur "Wärmenutzung" einmalig oder jährlich zu erbringen ist, hängt von der Art der Wärmenutzung ab. Näheres können Sie im Votum 2013/31 der Clearingstelle EEG (insbesondere Rn. 38 ff.) nachlesen.

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