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Was ist beim Anschluss von Steckersolargeräten (»Plug&Play-Anlagen«, »PV-Kleinstanlagen«, »Balkonkraftwerke«) zu beachten?

 

Das EEG steht dem Anschluss von PV-Kleinstanlagen über die Steckdose an das Hausnetz (sog. Steckersolargeräte) nicht entgegen. Die Betreiberinnen und Betreiber von solchen Anlagen sind jedoch grundsätzlich verpflichtet, alle Anforderungen einzuhalten, die das EEG an Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien stellt:

  • Steckersolargeräte sind nach derzeitiger Rechtslage nicht mehr mit technischen Einrichtungen nach § 9 EEG auszustatten. Dazu im Einzelnen unsere Häufige Rechtsfrage Welche technischen Vorgaben gemäß § 9 EEG sind für PV-Anlagen zu beachten?“
  • Die im Einzelfall notwendigen technischen Anforderungen des Netzbetreibers und § 49 des EnWG sind einzuhalten, insbesondere ist die technische Sicherheit zu gewährleisten und die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten (u.a. dazu siehe Votum 2022/17-VIII).
  • Der Anschluss von Anlagen mit einer Scheinleistung von bis zu 600 VA darf durch den Anlagenbetreiber selbst erfolgen, oberhalb dieser Leistungsgrenze ist dies vom Netzbetreiber oder einer fachkundigen dritten Person vorzunehmen (siehe auch VDE-AR-N 4105, Abschnitt 5.5.3, sowie die Antwort auf die Häufige Rechtsfrage „Wer darf EEG-Anlagen an das Netz anschließen?“).
  • Die Einrichtung und der Betrieb der notwendigen Messeinrichtungen einschließlich der Messung sind vom grundzuständigen Messstellenbetreiber vorzunehmen. Alternativ können Anlagenbetreiberinnen und -betreiber nach § 5 Abs. 2 MsbG einen Dritten mit dem Messstellenbetrieb beauftragen oder diesen nach § 10a EEG selbst durchführen, sofern ein einwandfreier Messstellenbetrieb nach Maßgabe des MsbG gewährleistet ist. (Mehr zum einwandfreien Messstellenbetrieb erfahren Sie in den Empfehlungen 2016/26 und 2018/33.)
  • Die Anlage ist an das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu melden; andernfalls kommt es zu Sanktionen nach § 52 EEG.
  • Auch in Hinblick auf die technischen Regelwerke sind Anpassungen in der Vorbereitung bzw. geplant. Hierzu hat die Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE (DKE) im Mai 2018 die Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 veröffentlicht. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten der DKE. Der nächste Schritt wird die Fertigstellung der Produktnorm sein, um die Anforderungen an die anzuschließenden steckbaren Solarmodule festzulegen. In diesem Zusammenhang hat der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) im Januar 2023 sein Positionspapier zu steckerfertigen Mini-Energieerzeugungsanlagen veröffentlicht.

Geplante Änderungen durch das Solarpaket

Ein Steckersolargerät oder mehrere Steckersolargeräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 kW und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 VA, die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers angeschlossen und der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet werden,

  • sollen unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen bereits vor dem Einbau einer modernen Messeinrichtung als Zweirichtungszähler oder eines intelligenten Messsystems mit einer bereits vorhandenen Messeinrichtung angeschlossen werden können. Einer gesonderten Beauftragung des Messstellenbetreibers zum späteren Zählertausch durch den Anschlussnehmer oder Anschlussnutzer soll es nicht bedürfen.
  • sollen die Vorgaben zu den technischen Einrichtungen nach § 9 Abs. 1 EEG 2023 nicht erfüllen müssen.
  • sollen von den Zusammenfassungsregeln nach §§ 9 Abs. 3 und 24 Abs. 1 EEG 2023 ausgenommen werden.

Informationen zum Solarpaket finden Sie hier.

Vergütungsfähigkeit von Steckersolargeräten

Zur Vergütungsfähigkeit beachten Sie bitte die Häufige Rechtsfrage Besteht für Steckersolargeräte (»Plug&Play-Anlagen«, »PV-Kleinstanlagen«) ein Vergütungsanspruch an dem EEG?“.

Installation eines Steckersolargeräts bei bereits bestehenden PV-Anlagen

Diesbezüglich beachten Sie bitte die Häufige Rechtsfrage Ist die Installation eines Steckersolargeräts trotz bestehender PV-Anlagen möglich?“.

 

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