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Wird durch den Verbrauch von Strom in einem Messgerät die Inbetriebnahme einer PV-Anlage ausgelöst?

Im Hinblick auf das Kriterium des Stromverbrauchs ja. Gemäß dem Hinweis vom 25. Juni 2010 ist eine PV-Anlage im Sinne des § 3 Nr. 5 EEG 2009 - bei Vorliegen der weiteren, im Hinweis genannten Voraussetzungen - in Betrieb gesetzt, sobald erstmals durch die Anlagenbetreiberin bzw. den Anlagenbetreiber oder auf deren Geheiß Strom erzeugt wird und dieser außerhalb der Anlage umgewandelt („verbraucht“) wird. Eine solche Umwandlung des Stroms kann in jeglicher Verbrauchseinrichtung stattfinden. Daher kommt auch ein Messgerät als entsprechende Verbrauchseinrichtung in Betracht, wenn in diesem ein messbarer Stromverbrauch stattfindet. Dies wird in der Regel bei handelsüblichen Digital-Multimetern der Fall sein. Es ist jedoch zu beachten, dass Spannungsmessgeräte, in denen kein Strom fließt, so z.B. im Fall von elektrostatischen Messgeräten, diesen Bedingungen nicht gerecht werden. Diese Auffassung wurde in der Stellungnahme vom 5. Oktober 2015 - Inbetriebnahme von PV-Anlagen unter dem EEG 2012 - Nachweisfragen (III) bestätigt.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der sog. PV-Novelle mit dem EEG 2012 in der ab dem 1. April 2012 geltenden Fassung die zusätzliche Voraussetzung der Ortsfestigkeit und das Erfordernis der dauerhaften Installation des für die Erzeugung von Wechselstrom erforderlichen Zubehörs für die Inbetriebnahme eingeführt worden sind.

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