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RL (EG) 2009/28/ - Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (außer Kraft)

Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG.

Die Richtlinie wurde am 5. Juni 2009 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und das Richtliniensetzungsverfahren damit abgeschlossen. Sie trat am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Dem voraus ging die mit zahlreichen Änderungen beschlossene Annahme des Richtlinien-Vorschlags der Europäischen Kommission vom 23. Januar 2008 - KOM(2008)19 endg. - durch das Europäische Parlament am 17. Dezember 2008 sowie die Annahme der Richtlinie durch den Rat am 6. April 2009.

Die Richtlinie wird aufgrund der Neufassung (Richtlinie 2018/2001 vom 21. Dezember 2018) mit Wirkung zum 1. Juli 2021 aufgehoben.  

Zum Gesetzgebungsverfahren.

Datum
Letzte Änderung/Fassung vom
Fundstelle (Gesetzblatt)

ABl. EU 2009, Nr. L 140, S. 16; ABl. EU 2013, Nr. L 158, S. 230; ABl. EU 2014, Nr. L 216, S. 5; ABl. EU 2014, Nr. L 265, S. 33; ABl. EU 2015, Nr. L 239, S. 1