Der Autor geht auf die Energiewende in Deutschland mit Blick auf das Beihilfenverbot des europäischen Binnenmarktes ein. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausbau der Erneuerbaren Energien durch die Einspeisevergütung nach dem EEG, den staatlich finanzierten Ausbau von Leitungsnetzen, die die Entlastung von Industrieunternehmen im Rahmen des Emissionshandels und die Unterstützung des Baus von Kraftwerken mit CCS-Technologie eingegangen.
Der Autor stellt mithilfe von grafischen Darstellungen sowie am Beispiel eines Pilotprojektes Möglichkeiten vor, Strom aus erneuerbaren Energien zu speichern, indem unter Einsatz des Stroms synthetisches Methan hergestellt (sog. Methanisierung) und anschließend ins Erdgasnetz eingespeist wird.
Der Autor diskutiert in seinem Beitrag Alternativen zum Fördermechanismus des EEG. Dazu geht er auf aktuelle Entwicklungen im Bereich der EEG-geförderten Stromerzeugung und auf direkte EEG-Kosten ein.
Zu der Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland aufgrund schuldhafter Amtspflichtverletzung Schadensersatz zu leiten hat, wenn sie Zertifikate für Gefahrenfeuer zur Kennzeichnung von Windkraftanlagen bei Nacht fälschlicherweise als mit internationalen und europäischen Vorgaben übereinstimmend zertifiziert (hier: bejaht).
Dieser Beitrag setzt sich mit den Neuerungen auseinander, die durch den Windenergieerlass für Nordrhein-Westfalen (NRW) vom 11. Juli 2011 eingetreten sind. Der Autor betont, dass dieses Dokument auch nachgeordnete Behörden binde. Inhaltlich enthalte der Erlass Empfehlungen an Planungsträger sowie allgemeine Hinweise u.a. zu kommunaler Wertschöpfung und Bürgerwindparks. Eine Leitlinie des Erlasses für NRW sei die Öffnung von Flächen für die Windenergienutzung, wobei sogar Waldflächen unter bestimmten Bedingungen genutzt werden könnten.
Der Autor untersucht den von den Novellen des EnWG 2011 und des EEG 2012 vorgegebenen Rechtsrahmen für die Gewinnung von Wasserstoff/Methan durch Elektrolyse mit (Wind-)Strom. Zunächst wird der technische und energiewirtschaftliche Hintergrund dieser Energiespeichertechnologie einschließlich energiewirtschaftlicher Kosten-/Nutzenbetrachtung erklärt.
Mit der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) von 2010 wurde durch den neuen § 56 Abs. 1 - der sog. Erstreckungsklausel - der Anwendungsbereich des Gesetzes auf das Küstengewässer und die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) ausgeweitet, sodass die gesetzlichen Anforderungen des BNatSchG nun auch für die - zumeist in der AWZ errichteten - Offshore-Wind
Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 23. Februar 2012 den Hinweis 2011/21 zu dem Thema „Zahlung des SDL-Bonus bei Übergangsanlagen“ beschlossen. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen lief bis zum 30. Januar 2012.