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Zum Nachweis der Erreichung eines guten ökologischen Zustandes nach Modernisierung einer Wasserkraftanlage

Zur Erbringung des Nachweises über den guten ökologischen Zustand (hier: Vorlage der wasserrechtlichen Anlagenzulassung sei ausreichend, denn gem. § 6 Abs. 3 EEG 2004 seien die Voraussetzungen eines guten ökologischen Zustandes oder einer wesentlichen Verbesserung des ökologischen Zustandes bei allen Anlagen erreicht, die nach neuem Wasserrecht unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsziele und Anforderungen der §§ 25 a und b Wasserhaushaltsgesetz (WHG) genehmigt würden.

Urheber: 
LG Konstanz
Datum: 
25.09.2006
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 21
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 6
Rechtsprechung - Schlagworte:
Icon Wasserkraft

Modernisierung einer Wasserkraftanlage und Nachweis des guten ökologischen Zustandes

Zur Frage, ob zur Modernisierung einer Wasserkraftanlage i. S. d. § 21 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 EEG 2004 Maßnahmen ausreichen, die allein eine Verbesserung der Ökologie zum Ziel haben (hier bejaht: Eine Modernisierung liege vor, wenn eine Veränderung oder Umgestaltung der Anlage stattgefunden habe, insbesondere indem sie technisch auf einen neuen Stand gebracht würde.

Urheber: 
LG Hagen
Datum: 
26.11.2009
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 21
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 6

„Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ mit Änderung des EEG - Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen

Die Bundesregierung hat am 9. November 2009 den Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) beschlossen.

In Artikel 12 des Gesetzentwurfes wird folgende Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorgeschlagen:

In § 66 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 25. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2074), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) geändert worden ist, wird nach Absatz 1 folgender Absatz 1a eingefügt:

Initiator: 
Regierungsfraktionen
erster Entwurf vom: 
04.01.2010
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 19
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 66
Fundstelle (Regierungsentwurf): 
http://www.bundesfin...erium.de/ ; http:www.bundestag.de/ ; http://www.bundesrat.de/

BDEW-Umsetzungshilfe zum EEG 2009, Version 1.0

An Netzbetreiber gerichtete Umsetzungshilfe zum EEG 2009 des BDEW Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., erarbeitet durch eine Projektgruppe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verschiedener Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber. Die Unterlage stellt eine Fortschreibung der Verfahrensbeschreibung zum EEG 2004 des VDN (Verband der Netzbetreiber e.V. beim VDEW, jetzt BDEW) vom 15. Februar 2005 und der VDN-Umsetzungshilfe zur "kleinen" EEG-Novelle 2006 (§ 14a und § 15 Abs. 2 EEG 2004) dar.

Urheberschaft: 
BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft)
Datum: 
25.09.2009
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 allg.

Votum 2008/23 - Modernisierung einer Wasserkraftanlage

Abgeschlossen: 
Ja

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Modernisierung eines Ausleitungswehres an einem Kanal im Jahre 2004 als eine Modernisierung der durch einen Anlagenbetreiber an dem gleichen Kanal betriebenen beiden Wasserkraftanlagen im Sinne des § 21 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2004 anzusehen ist (im Ergebnis unter Bezugnahme auf den konkreten Einzelfall bejaht). Leitsatz der Clearingstelle EEG:

Urheber: 
Clearingstelle EEG
eingeleitet am: 
20.05.2008
beschlossen am: 
27.11.2008
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 allg.
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 21
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 3
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 3 Abs 2 bis 3
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 6
Aktenzeichen: 
2008/23

2009/13 - „Zwölf Kalendermonate“ gem. § 19 Abs. 1 Nr. 4 EEG 2009

Abgeschlossen: 
Ja

Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 5. November 2009 den Hinweis zu dem Thema „Zwölf Kalendermonate“ gem. § 19 Abs. 1 Nr. 4 EEG 2009 abgegeben. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände.

Urheber: 
Clearingstelle EEG
eingeleitet am: 
16.07.2009
beschlossen am: 
05.11.2009
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 19
Aktenzeichen: 
2009/13

Strom aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2020

Strom aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2020 - Kosten-Nutzen-Betrachtung ausgewählter Aspekte.

Studie im Auftrag von BEE e.V. und Agentur für Erneuerbare Energien

Autor(en): 
Bernd Wenzel
Datum: 
01/2009
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 28
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 32
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 33
Fundstelle: 
http://www.ifne.de/download/ifne09_AEE-BEE_Ausbau_EE_Strom_2020.pdf

Empfehlung zur Anlagenzusammenfassung gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2009 („Anlagensplitting“) liegt vor

Die Clearingstelle EEG hat am 17. April 2009 die Empfehlung zur Auslegung von § 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2009 veröffentlicht. Die Empfehlung beantwortet die Frage, wie die Formulierung „auf demselben Grundstück oder sonst in unmittelbarer räumlicher Nähe“ auszulegen und anzuwenden ist.

erstellt am: 
17.04.2009
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 11 Abs 6
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 3
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 19

Wesentliche Erneuerung einer Wasserkraftanlage

Leitsätze:

  1. Für Strom aus Wasserkraftanlagen mit einer Leistung bis einschließlich 5 Megawatt, die nach dem 31. Juli 2004 im Anschluss an eine wesentliche Erneuerung im Sinne des § 3 Abs. 4 Alt. 2 EEG 2004 in Betrieb genommen worden sind, gelten (vorbehaltlich der hier nicht einschlägigen Vorschrift des § 6 Abs. 1 Satz 2 EEG 2004) die Vergütungssätze des § 6 Abs. 1 Satz 1 EEG 2004.
  2. § 21 Abs. 1 EEG 2004 findet auf Anlagen, die nach dem 31. Juli 2004 im Anschluss an eine wesentliche Erneuerung im Sinne des § 3 Abs. 4 Alt. 2 EEG 2004 in Betrieb genommen worden sind, keine Anwendung.
Urheber: 
BGH
Datum: 
26.11.2008
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 21
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 3
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 6

Genehmigung einer Wasserkraftanlage und Naturschutzrecht

Leitsätze:

  1. Aus dem Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) ergibt sich nicht notwendig ein Vorrang der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vor den Belangen des Umwelt- und Naturschutzes.
  2. Zwingende Rechtsvorschriften des Naturschutzrechts (hier: Art. 7 Abs. 2 BayNatSchG) können der Errichtung und dem Betrieb einer privaten Wasserkraftanlage entgegenstehen.

Urheber: 
VGH München
Datum: 
26.02.2007
Gesetzesbezug: 
BNatSchG 2002
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 allg.
Rechtsprechung - Schlagworte:
Icon Wasserkraft

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