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Votum 2016/13 - Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid und § 100 Abs. 3 EEG 2014

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde geklärt, ob ein Vorbescheid nach § 9 Abs. 1 BImSchG eine »Genehmigung« im Sinne von § 100 Abs. 3 EEG 2014 ist.

Leitsatz der Clearingstelle EEG:

Ein immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid ist keine Genehmigung i.S.v. § 100 Abs. 3 EEG 2014.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums sowie die im Verfahren eingeholten Stellungnahmen wurden anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2016/13